Die Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts für Bildungsträger und Fachkräfte in der Weiterbildung aus 2022 war Ende vergangener Woche Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12811) auf eine Kleine Anfrage. Nachgefragt wurde, welche Bereiche von der Entscheidung des Bundessozialgerichts besonders betroffen sind und inwieweit sich die veränderte Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung jeweils auf die Kurskosten der Berufssprachkurse, der neuen Jobturbo-Berufssprachkurse, der Integrationskurse und der begleitenden Coachings auswirke. Das Herrenberg-Urteil habe nach Auslegung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Auswirkungen auf die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit bei Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozenten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bildungseinrichtungen, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stehe bereits in einem intensiven Austausch mit relevanten Akteuren, so beispielsweise am 14. Juni 2024. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer hätten die aktuelle Situation umfassend darlegen können. Es habe Einvernehmen bestanden, dass die bestehenden Kursangebote aufrechterhalten werden sollen und bei Lehrkräften auch künftig sowohl Beschäftigung als auch Selbstständigkeit möglich sein solle. Die Betroffenheit der Freien Berufe ist ebenso durch spezifische Berufsgruppen wie auch durch die Bildungsangebote der Kammern hoch. Der BFB ist in die nächste Gesprächsrunde am 8. Oktober 2024 einbezogen.