Beratungsstelle für ausländische Fachkräfte geöffnet

Beratungsstelle für ausländische Fachkräfte geöffnet

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 17. Februar 2020 nahm die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) im Februar 2020 ihre Arbeit auf. Sie wird im System der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland eine Lotsenfunktion für Bewerber übernehmen und damit vor allem den Fachkräften helfen, die sich noch im Ausland befinden und am Anfang ihrer Arbeitssuche in Deutschland stehen. Die ZSBA ist für die ausländischen Fachkräfte zentraler Ansprechpartner und bietet Beratung und Begleitung durch das Verfahren der beruflichen Anerkennung und das Visumverfahren bis zur Einreise nach Deutschland. Gleichzeitig entlastet sie die zuständigen Stellen von der zeitintensiven Beratung und Kommunikation von Anfragenden aus dem Ausland. Sie sorgt dafür, dass die benötigten Unterlagen bei der richtigen Stelle möglichst vollständig eingereicht werden, so dass die Anerkennungsverfahren an Transparenz und Tempo gewinnen. Die Servicestelle nimmt den Anerkennungssuchenden die Kommunikation mit den Behörden ab und berät auch bei den nächsten Schritten, zum Beispiel bei der Vermittlung von Qualifizierungsangeboten, wenn Lücken im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt werden. Das neue Angebot ist eng mit dem Fachkräfteportal der Bundesregierung „Make it in Germany“ und dem Anerkennungsportal verzahnt.

Bundeskabinett beschließt Grundrentengesetz

Bundeskabinett beschließt Grundrentengesetz

Das Bundeskabinett hat am 19. Februar 2020 dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit
unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen zugestimmt (Regierungsentwurf). Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021
eingeführt werden. Geplant ist eine automatisierte Einkommensprüfung. Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet. Einkommen über 1.250 Euro (1.950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) voll angerechnet. Neben dem Kernelement des Gesetzes – der Grundrente – werden Freibeträge für langjährige Versicherung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem sozialen Entschädigungsrecht und im Wohngeld eingeführt.

Reallöhne steigen an

Reallöhne steigen an

Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 12. Februar 2020 stiegen die Reallöhne 2019 um 1,2 Prozent an. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort, in denen die Bruttoverdienste der Arbeitnehmer stärker stiegen als die Verbraucherpreise, 2019 weiter fort. Gemessen am Reallohnindex stiegen die Arbeitnehmerverdienste seit 2010 im Durchschnitt jedes Jahr ebenfalls um 1,2 Prozent.

Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle

Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle

Die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle darf nicht auf nationale Fälle ausgedehnt werden, so Prof. Dr. H.-Michael Korth, Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen, auf dem diesjährigen Jahrestreffen der WPK in Hannover. Auf Grund des unbestimmten Rechtsbegriffs Steuergestaltungsmodell ist bereits bei der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wegen der angedrohten Bußgelder mit einem „Over Reporting“ zu rechnen. Bei Ausdehnung auf nationale Fälle müssten die Intermediäre, also Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, ihren Mandanten raten, aus Vorsichtsgründen alle Steuergestaltungen den Finanzbehörden anzuzeigen, eine Datenflut unübersehbaren Ausmaßes wäre die Folge. Deshalb, so Finanzminister Reinhold Hilbers, sollte man erst einmal Erfahrungen mit der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle sammeln, zumal die EU-Richtlinie nationale Anzeigepflichten nicht vorsieht.

Jahrestreffen der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen

Jahrestreffen der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen

Zum Jahrestreffen der Wirtschaftsprüferkammer am 11.02.2020 in Hannover konnte der Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen, Prof. Dr. H.-Michael Korth den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, Finanzminister Reinhold Hilbers, MdB Fritz Güntzler und MdL Ulf Thiele, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, begrüßen.

Minister Althusmann verwies darauf, dass sich trotz sich der konjunkturellen Eintrübung die niedersächsische Wirtschaft positiv entwickelt habe. Es gelte, die Weichen für das nächste Jahrzehnt richtig zu stellen. „Wir wollen weniger Bürokratie, schnellere Planungen und mehr Investitionen.“ Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, die Rahmenbedingungen für Wachstum und Arbeitsplätze in Niedersachsen weiter zu verbessern. Dabei würden die Wirtschaftsprüfer und die freien Berufe insgesamt eine wichtige Rolle spielen.

Der demographische Wandel und die damit verbundenen Probleme des Berufsnachwuchses seien neben der schnell voranschreitenden Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz die großen Herausforderungen für die Wirtschaftsprüfer, so Landespräsident Korth. „Wir haben Wünsche an die Politik, aber wir klagen nicht.“ Denn die Auftragslage bei den rechts-, steuerberatenden und prüfenden Berufen sei zufriedenstellend.

Fotos der Veranstaltung finden Sie hier.