Das Bundeskabinett hat am 19. Februar 2020 dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit
unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen zugestimmt (Regierungsentwurf). Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021
eingeführt werden. Geplant ist eine automatisierte Einkommensprüfung. Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet. Einkommen über 1.250 Euro (1.950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) voll angerechnet. Neben dem Kernelement des Gesetzes – der Grundrente – werden Freibeträge für langjährige Versicherung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem sozialen Entschädigungsrecht und im Wohngeld eingeführt.