Jeder Vierte arbeitet im Homeoffice

Jeder Vierte arbeitet im Homeoffice

Ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland arbeitete Ende Januar 2021 vorwiegend oder ausschließlich im Homeoffice. Der Anteil liegt damit wieder in etwa so hoch wie während des ersten Lockdowns im April 2020 (27 Prozent) und er ist in den vergangenen Monaten gestiegen: von 14 Prozent im November auf 17 Prozent im Dezember und dann auf 24 Prozent im Januar. Das ergibt die neue Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, die am 16. Februar 2021 veröffentlicht wurde.

Fachkräftemangel in der Corona-Krise

Fachkräftemangel in der Corona-Krise

Das neu konzipierte KfW-ifo-Fachkräftebarometer, erstmals veröffentlicht am 18. Februar 2021, zeigt auf, in welchem Umfang Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit durch Fachkräftemangel behindert sehen – insgesamt und nach Wirtschaftszweigen und Regionen differenziert. Im ersten Quartal 2021 wurde die Geschäftstätigkeit von 20,6 Prozent der Unternehmen von Fachkräftemangel behindert. Trotz des Lockdowns waren das 5,6 Prozentpunkte mehr als noch im dritten Quartal 2020. In wichtigen Dienstleistungsbereichen wie Architektur- und Ingenieurbüros, Rechts- und Steuerberatung und Dienstleistungen der Informationstechnik sind zwischen 30 und 50 Prozent der Unternehmen betroffen. In den folgenden Jahren kann Fachkräfteknappheit durch den sukzessiven Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge und das schwache Wachstum der Arbeitsproduktivität zu einem gravierenden Wachstumshemmnis werden. Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint künftig im Frühjahr und Herbst, um die Entwicklung zu analysieren.

Bundesrat zur Insolvenzantragspflicht

Bundesrat zur Insolvenzantragspflicht

Ende vergangener Woche stimmte der Bundesrat einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zu. Diese gilt für Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Voraussetzung ist eine Antragstellung im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021. Soweit allerdings von November bis Ende Februar aus rechtlichen, vor allem beihilferechtlichen oder tatsächlichen Gründen, besonders IT-technischen Gründen, noch keine Anträge gestellt werden konnten beziehungsweise können, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Weiter verlängerte der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates den Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen sowie die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch Steuerberater um ein halbes Jahr.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse vor allem reglementierter Berufe steigert Beschäftigungschancen

Anerkennung ausländischer Abschlüsse vor allem reglementierter Berufe steigert Beschäftigungschancen

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse steigert die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Einwanderern nach einem Jahr um 17 Prozentpunkte und nach drei Jahren um 25 Prozentpunkte im Vergleich zu Personen, die keine Anerkennung ihres Berufsabschlusses beantragt haben. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 9. Februar 2021. Eine Anerkennung führe demnach sehr schnell zu positiven Arbeitsmarkteffekten und diese bleiben auch über die Zeit bestehen, so die Autoren. Das IAB untersucht auch, welche Lohneffekte eine Anerkennung des Berufsabschlusses, also eine Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, nach sich zieht. Zwölf Monate nach der Anerkennung steigen die Tagesverdienste von Personen, deren Abschlüsse anerkannt wurden, um rund acht Prozent im Vergleich zu der Gruppe, die keine Anerkennung beantragt hat. Im Zeitverlauf nimmt diese Differenz zu und steigt drei Jahre nach Anerkennung auf 20 Prozent. Danach verbleibt sie bei durchschnittlich 16 Prozent. Die Forscher unterscheiden in ihrer Studie zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen. Insbesondere in den reglementierten Berufen steigen die Beschäftigungschancen und die Löhne nach der Anerkennung. Die Autoren betonen aber: „Auch in anderen Berufen bieten anerkannte Abschlüsse ein wichtiges Kriterium für Arbeitgeber, um die Qualifikation von Migrantinnen und Migranten einzuschätzen.“

Rat legt Standpunkt zur Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie fest

Rat legt Standpunkt zur Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie fest

Die Mitgliedstaaten einigten sich am 10. Februar 2021 auf ein Verhandlungsmandat für überarbeitete Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste (ePrivacy). Mit diesen aktualisierten e-Datenschutz-vorschriften soll festgelegt werden, in welchen Fällen Diensteanbieter elektronische Kommunikationsdaten zukünftig verarbeiten oder Zugang zu Daten erhalten dürfen, die auf den Geräten der Endnutzer gespeichert sind. Die Einigung im Rat der Europäischen Union ermöglicht es nun dem portugiesischen Vorsitz, in Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament einzutreten. Die bestehende ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 soll aktualisiert werden, um neuen Entwicklungen – wie der derzeit weit verbreiteten Nutzung der Internet-Sprachtelefonie (Voice-over-IP/VoIP), webgestützten E-Mail- und Nachrichtenübermittlungsdiensten – sowie neuen Techniken zur Verfolgung des Online-Verhaltens der Nutzer Rechnung zu tragen. Als besonderes Gesetz („lex specialis“) zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird die überarbeitete ePrivacy-Richtlinie die DSGVO konkretisieren und ergänzen. So gelten im Gegensatz zur DSGVO viele Bestimmungen über Privatsphäre und elektronische Kommunikation sowohl für natürliche als auch juristische Personen.