Kabinett beschließt Deutsches Stabilitätsprogramm

Kabinett beschließt Deutsches Stabilitätsprogramm

Das Kabinett beschloss am 21. April 2021 das Deutsche Stabilitätsprogramm 2021. Die Zahlen zeigen, dass Deutschland trotz der Hilfszahlungen in der Pandemie weiterhin gut aufgestellt ist. Alle europäischen Mitgliedstaaten legen der Europäischen Kommission und dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister jährlich bis Ende April ihre mittelfristigen Finanzplanungen vor. Mit dieser Vorlage der Stabilitätsprogramme kommen die EU-Mitgliedstaaten den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nach. Das deutsche Stabilitätsprogramm berichtet über die Entwicklung des gesamtstaatlichen Haushalts (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) und die Zielsetzungen der deutschen Finanzpolitik.

EU-Arbeitsmarkt im Corona-Jahr 2020

EU-Arbeitsmarkt im Corona-Jahr 2020

2020 war der Arbeitsmarkt in der Europäischen Union (EU) stark von der COVID-19-Pandemie betroffen. Die Beschäftigungsquote für Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren ging im Vergleich zu 2019 um 0,7 Prozentpunkte auf 72,4 Prozent zurück. Die Beschäftigungsquote für Männer dieser Altersgruppe lag bei 78,1 Prozent nach 79 Prozent in 2019. Die Frauenquote lag bei 66,8 Prozent nach 67,3 Prozent in 2019. Diese Entwicklung führte zu einem weiteren Rückgang des geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälles auf 11,3 Prozentpunkte gegenüber 11,7 Prozentpunkten in 2019. Darüber informierte das statistische Amt der EU am 21. April 2020. Unter den Mitgliedstaaten verzeichneten alle bis auf drei zwischen 2019 und 2020 einen Rückgang der Beschäftigungsquote. Schweden wies mit 80,8 Prozent die höchste Beschäftigungsquote auf, während die niedrigste in Griechenland mit 61,1 Prozent zu verzeichnen war. Der Wert für Deutschland liegt bei 80,1 Prozent. Die größten Rückgänge bei der Beschäftigungsquote zwischen 2019 und 2020 waren in Spanien (minus 2,3 Prozentpunkte auf 65,7 Prozent), Irland (minus 1,7 Prozentpunkte auf 73,4 Prozent) und Bulgarien (minus 1,6 Prozentpunkte auf 73,4 Prozent) zu verzeichnen. Zuwächse gab es in Malta (plus 0,6 Prozentpunkte auf 77,4 Prozent), Polen (plus 0,6 Prozentpunkte auf 73,6 Prozent) und Kroatien (plus 0,2 Prozentpunkte auf 66,9 Prozent).

Weniger Betriebe vom Lockdown betroffen

Weniger Betriebe vom Lockdown betroffen

23 Prozent der Betriebe sind nach den Regelungen des Lockdowns in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Sie mussten ihre Geschäftstätigkeit vorübergehend ganz oder teilweise einstellen. Sechs Prozent der Betriebe geben an, vollständig geschlossen zu haben. Im Januar 2021 berichteten die Betriebe noch zu 28 Prozent, ganz oder teilweise geschlossen zu haben. Das geht aus einer zwischen 22. März und 8. April 2021 durchgeführten Befragung von Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor, deren Ergebnisse am 19. April 2021 veröffentlicht wurden. Allerdings sind die einzelnen Branchen unterschiedlich betroffen. Insgesamt sehen sich zwölf Prozent aller Betriebe akut in ihrer Existenz bedroht. Dabei sind insbesondere kleinere Betriebe mit zehn bis 49 Beschäftigten und Kleinstbetriebe mit einem bis neun Beschäftigten betroffen: Neun Prozent beziehungsweise 13 Prozent sehen sich aktuell existenzgefährdet.

Bundeskabinett beschließt „22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen“

Bundeskabinett beschließt „22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen“

Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung am 13. April 2021 ein „22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen“. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen die Wirtschaft, Unternehmen und Bürger weiter von Bürokratie entlasten. Es enthält auch wichtige Forderungen des BFB, wie die Beschleunigung und Digitalisierung des Statusfeststellungsverfahrens für Selbstständige. Als weitere Maßnahmen sind die Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten, schnellere verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen und Erleichterungen für Eltern bei der digitalen Beantragung von Familienleistungen zu nennen. Im Paket wurden auch Vereinfachungen für junge Unternehmen im Vergabeverfahren beschlossen. Die Maßnahmen ergänzen das Arbeitsprogramm Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau 2018, das in der 19. Legislaturperiode umgesetzt wurde. Der BFB wertet das Programm noch genauer aus, die Ergebnisse werden den BFB-Mitgliedsorganisationen zeitnah zur Verfügung gestellt.