Private Hochschulen immer beliebter

Private Hochschulen immer beliebter

Im Wintersemester 2018/2019 waren 246.700 Studierende an privaten Hochschulen eingeschrieben. Wie das Statistische Bundesamt am 21. Januar 2020 weiter mitteilte, waren das sieben Prozent mehr als im vorangegangenen Wintersemester mit 230.200 Studierenden. Dagegen stieg die Gesamtzahl der Studierenden an allen Hochschulen in diesem Zeitraum lediglich um ein Prozent auf 2,87 Millionen. Unter den privaten Hochschulen dominieren die Fachhochschulen und dort die Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die Betreuungsrelation an privaten Hochschulen lag im Durchschnitt bei 30 Studierenden je Lehrkraft, an öffentlichen Hochschulen dagegen bei 16 Studierenden.

OECD-PISA-Studie zu Berufsvorstellungen von Jugendlichen

OECD-PISA-Studie zu Berufsvorstellungen von Jugendlichen

Eine neue Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), basierend auf PISA-Daten, zeigt, dass sich die weitreichenden Veränderungen der Arbeitswelt bislang noch nicht in den Berufsvorstellungen vieler Jugendlicher widerspiegeln. Auf die Frage, welchen Beruf sie mit 30 Jahren auszuüben erwarten, nennen 15-Jährige in OECD-Ländern überwiegend traditionelle Berufsbilder. Auch beeinflusst die soziale Herkunft der Schüler ihre beruflichen Erwartungen und Ambitionen stark. Leistungsstarke Schüler aus privilegierten Verhältnissen nannten im Schnitt viermal häufiger ambitionierte und mit höherer Bildung verbundene Berufsziele als Schüler mit vergleichbaren Leistungen aus benachteiligten Verhältnissen. Zudem streben in Deutschland und Österreich besonders viele leistungsstarke Schüler trotz ihrer schulischen Erfolge keine tertiäre Ausbildung an. Hier könnte von Bedeutung sein, dass auch die duale Ausbildung als gute Karriereperspektive wahrgenommen wird. Auch fällt auf, dass sich die Berufsvorstellungen zwischen den Geschlechtern weiterhin deutlich unterscheiden. Jungen, die bei PISA in Mathematik und Naturwissenschaften gut abschnitten, interessierten sich weit häufiger für einen Beruf im Bereich Naturwissenschaften oder Ingenieurwesen als Mädchen. Mädchen, die hier gute Ergebnisse vorwiesen, streben häufiger eine berufliche Zukunft im Gesundheitswesen an.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand verbessert

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand verbessert

Am 20. Januar 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die neue Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Ziel des Programms ist es, innovative junge und kleine Unternehmen zu fördern und den Wissenstransfer zu intensivieren. Dafür stellt das BMWi allein 2020 555 Millionen Euro zur Verfügung. Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstands. Das neue ZIM ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Auch die ZIMProjektträgerschaft wird neu ausgeschrieben. Dies wird voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 abgeschlossen und erlaubt dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen.

Dr. Robert Habeck betont beim BFB-Neujahrsempfang: „Regeln fundamental für freiheitliche Gesellschaft“

Dr. Robert Habeck betont beim BFB-Neujahrsempfang: „Regeln fundamental für freiheitliche Gesellschaft“

„Freie Berufe gibt es, weil es Regeln für die Freien Berufe gibt.“ Dieses Prinzip formulierte der Festredner des Abends, Dr. Robert Habeck, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in seiner Keynote „Freiheit und Verantwortung“ beim BFB-Neujahrsempfang vor rund 260 geladenen Gästen am 14. Januar 2020 in Berlin. Und weitete es: „Unsere freie Gesellschaft gibt es, weil es Regeln gibt.“ Dies veranschaulichte er mit eingängigen Beispielen: „Schach ohne Regeln wäre nicht das Spiel der Könige“. Auch Shakespeares Sonette oder Mozarts Kompositionen seien durch Regeln strukturiert. Doch in dieser wertvollen Leihgabe für die Argumentation pro Regulierung erschöpfte sich seine Rede nicht. Er schrieb allen, wenngleich sehr vielfältigen Freien Berufen die Fähigkeit zu, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Auch hob er die besondere Rolle der Freien Berufe unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge gerade in ländlichen Regionen hervor. Überdies skizzierte er mit der Digitalisierung, der Globalisierung, der Kapitalisierung und dem Klimawandel vier große Herausforderungen. Veränderungen, die exponentiell verliefen und nicht linear. Hier müsse auch die Politik umdenken und mit neuen Antworten die wertegehaltene Gesellschaft schützen sowie Vertrauen zurückgewinnen. Letztlich gehe es darum, „die Regeln neu zu justieren, um unsere Freiheit zu verteidigen“.

Mit dem Gemeinwohlbezug stellte BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer ein nächstes freiberufliches Charakteristikum an den Beginn seiner Rede. „Mehr denn je sind wir Freien Berufe der Kitt unserer Gesellschaft, gerade wenn es um große gemeinsame Aufgaben geht.“ Überdies verortete er die Freien Berufe als Säule der Daseinsvorsorge: „Wir sind tief in die Gesellschaft verwobene Local Player und Nahversorger erster Güte: Auf 1.000 Einwohner kommen 17,3 selbstständige Freiberufler. Zum Vergleich: Beim Handwerk, mit dem wir freundschaftlich verbunden sind und bei dem die Regulierung – Stichwort Meisterbrief – ebenfalls einen besonderen Stellenwert hat, liegt der Wert bei 12,1. Diese Freiberufler-Dichte rückt uns vor allem bei der strukturpolitischen Herausforderung der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ins Zentrum.“ Die flächendeckende Präsenz der Freien Berufe stellt er der fortschreitenden Kommerzialisierung gegenüber. „Für Ketten und Konzerne ist die entlegene Provinz in der Regel ein ‚point of no interest‘ und mithin ein ‚point of no invest‘.“

BGH zu Bewertungsportal

BGH zu Bewertungsportal

Auch wenn eine in Sternen angegebene Gesamtbewertung für ein Unternehmen nicht alle abgegebenen Kundenurteile berücksichtigt, darf diese auf dem Internetbewertungsportal angezeigt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 14. Januar 2020 und gab im Streit zwischen einer Fitnesstudio-Betreiberin und dem Onlineportal Yelp letzterem Recht. Das Bewertungsportal verwendet zur Generierung der Gesamtbewertung einen Algorithmus, der nur solche Kundenbewertungen miteinfließen lässt, die für authentisch gehalten werden. Nach Ansicht des BGH werden dadurch keine unwahren Tatsachen behauptet oder verbreitet, die einen Anspruch aus Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB) oder wegen Eingriffs in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Fitnessstudiobetreiberin (§ 823 Abs. 1 BGB) begründen würden, so die Pressemitteilung des Gerichts vom 14. Januar 2020. Die Einstufung von Bewertungen in „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ ist durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt. Der VI. Zivilsenat hob ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München auf.