Rentenplus

Rentenplus

Die Rente wird zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent steigen, kündigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Pressemeldung vom 20. März 2023 an. Damit gilt in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,5 Prozent in den alten und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 36,02 Euro auf 37,60 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,39 Prozent in den alten und 5,86 Prozent in den neuen Ländern. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2023 nach der berechneten Rentenanpassung 48,15 Prozent. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten und die Niveauschutzklausel greift nicht. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts im Jahresdurchschnitt in den letzten zehn Jahren seit 2012, beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum.

OVG NRW zu Rückforderungen von Corona-Soforthilfen

OVG NRW zu Rückforderungen von Corona-Soforthilfen

Die Rückforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen von Corona-Soforthilfen in drei beispielhaften Fällen (Az.: 4 A 1986/22, 4 A 1987/22, 4 A 1988/22) sind rechtswidrig, die entsprechenden Bescheide sind aufzuheben. Dies geht aus der Ende vergangener Woche veröffentlichten Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hervor. Das Gericht bestätigte damit die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, gegen die das Land in Berufung gegangen war. Mit seinen Schlussbescheiden habe das Land die Vorgaben der Bewilligungsbescheide nicht beachtet. Allerdings hätte sich objektiven Empfängerinnen und Empfängern der Bewilligungsbescheide aufdrängen müssen, „dass die Soforthilfe vollumfänglich nur zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden durfte“. Das Land könnte nun neue „Schlussbescheide“ ausstellen, um die zu viel bezahlten Beträge zurückzufordern. Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag will zu dem Thema in die politische Debatte gehen. In der Vorberichterstattung zitierte der WDR auch BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki: Viele Selbstständige hätten sich in der Pandemie ungerecht behandelt gefühlt. Dies verstärke sich durch eine teils rigide Rückforderungspraxis der Behörden ohne Augenmaß.

Offener Brief der Wirtschaft zu Fristen für qualitative Rechtsetzung

Offener Brief der Wirtschaft zu Fristen für qualitative Rechtsetzung

Große Teile der deutschen Wirtschaftsverbände, darunter auch der BFB, richteten sich heute in einem Schreiben mit Forderungen zum Thema qualitative Gesetzgebung an die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag (BT) und die Bundesministerien. Im Mittelpunkt stehen dabei für die 20 Verbände eine Umgestaltung der Stellungnahme-/Anhörungsfristen bei Gesetzgebungsprozessen, ausreichende Vorlaufzeiten zu Expertenanhörungen in den Ausschüssen des BT, Einräumung angemessener Fristen zur Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen für Normadressaten und Verschlankung von Dokumentationspflichten.

EP legt Position zum „Data Act“ fest

EP legt Position zum „Data Act“ fest

Ein EU-Datengesetz („Data Act“) soll zu harmonisierten Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung führen und zugleich zur Wettbewerbsstärkung und Innovationsförderung in der Datenwirtschaft beitragen – nicht zuletzt im Bereich der Künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen für das Training von Algorithmen benötigt werden. Am 14. März 2023 verabschiedete das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) seine Position dazu. Damit sind die Abgeordneten nun bereit für die kommenden Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union. Zu begrüßen ist, dass sich die Bereitstellung von Daten gegenüber öffentlichen Stellen nach dem Willen des EP nicht auf solche Daten erstrecken darf, die dem Berufsgeheimnis unterliegen. Zudem sollen die Regeln über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gestärkt werden. Die geplante Verordnung bildet neben dem Daten-Governance-Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Nutzung von Daten, welches am 23. Juni 2022 in Kraft getreten ist, den zweiten Pfeiler der Europäischen Datenstrategie.

Anteil ausbildungsberechtigter Unternehmen sinkt auf 52 Prozent

Anteil ausbildungsberechtigter Unternehmen sinkt auf 52 Prozent

Laut einer Pressemitteilung des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) vom 14. März 2023 sank der Anteil ausbildungsberechtigter Unternehmen seit 2011 um sieben Prozentpunkte auf 52 Prozent. Im Detail heißt es, dass der Anteil der ausbildungsberechtigten Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten von 51 Prozent 2010 auf 43 Prozent 2022 sank, der in Kleinbetrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten von 74 auf 66 Prozent. Gleichzeitig fällt es den Unternehmen zunehmend schwerer, die angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen. Lag die Nichtbesetzungsquote 2010 noch bei rund 15 Prozent, konnten 2019 26 Prozent der Ausbildungsplätze nicht mehr besetzt werden. Dabei stieg die Quote der übernommenen Auszubildenden zwischen 2010 und 2019 von 61 auf 77 Prozent, sank im Coronajahr auf 72 Prozent und stieg 2022 wieder auf 77 Prozent. Diese Studie beruht auf den Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Betriebsbefragung von rund 15.500 Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.