EU-Haushalt: Neue Prioritäten und traditionelle Ausgabenbereiche kürzen

EU-Haushalt: Neue Prioritäten und traditionelle Ausgabenbereiche kürzen

Das wünschen sich die Bundesbürger bei der Verteilung europäischer Mittel auf die unterschiedlichen Politikbereiche. Hierzu veröffentlichte die Europäische Bewegung Deutschland am 11. Dezember 2019 Umfrageergebnisse. Die Wünsche weichen deutlich vom aktuellen Haushalt der Europäischen Union (EU) ab: Auf acht Ausgabenbereiche konnten die Befragten ein fiktives Budget von 100 Euro verteilen. Den größten Anteil – 17,5 Prozent – sprachen die Befragten dem Bereich Bildung, Forschung und Innovation zu. Im EU-Haushalt 2019 ist dafür mit neun Prozent knapp die Hälfte der Mittel vorgesehen. 16,5 Prozent der EU-Mittel sollen gemäß der Umfrage der Klima- und Umweltpolitik zugutekommen, aktuell ist es ein Prozent. Für EU-Außengrenzschutz, innere Sicherheit und Terrorismusbekämpfung wünschen sich die Befragten durchschnittlich 15,5 Prozent der Ausgaben – hierfür wird derzeit ein Prozent verwendet. Die aktuell größten Anteile im EU-Haushalt – Agrar- und Kohäsionspolitik, mit je 36 beziehungsweise 35 Prozent – sollen nach dem Wunsch der Befragten auf 10,6 Prozent für die Förderung strukturschwacher Regionen beziehungsweise 9,6 Prozent für die Landwirtschaft schrumpfen. Nur bei den Verwaltungsausgaben liegen Umfrageergebnis und EU-Haushalt mit sechs Prozent nahe beieinander.

Zahl arbeitender Eltern steigt

Zahl arbeitender Eltern steigt

In immer mehr Familien mit kleinem Kind arbeiten beide Elternteile: 2018 waren in 35 Prozent der Paarfamilien mit einem Kind unter drei Jahren beide Eltern erwerbstätig. 2008 waren dies 29 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt am 11. Dezember 2019 weiter mitteilte, hängt die Erwerbsbeteiligung der Eltern stark vom Alter des jüngsten Kindes ab. Mit einem Kind unter einem Jahr arbeiteten 2018 in gut sieben Prozent der Fälle Vater und Mutter. War das Kind zwei Jahre alt, gingen bereits in 60 Prozent der Familien beide Elternteile einer Arbeit nach. Bei zwei erwerbstätigen Eltern herrscht das Modell „Vater in Vollzeit, Mutter in Teilzeit“ vor. In Ostdeutschland sind häufiger beide Eltern vollzeiterwerbstätig.

Gründungszufriedenheit von Start-ups sinkt

Gründungszufriedenheit von Start-ups sinkt

Die meisten Start-up-Gründer würden mit ihrem heutigen Wissen erneut ein Unternehmen gründen. Allerdings geht ihr Anteil gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, die Ende vergangener Woche veröffentlicht wurde. So stimmt zwar jeder Zweite (51 Prozent) voll und ganz der Aussage zu, dass er mit seinen jetzigen Erfahrungen erneut ein Start-up gründen würde. Vor einem Jahr sagten dies 62 Prozent und 2017 rund 66 Prozent. Weitere 34 Prozent stimmen dem eher zu (2018: 31 Prozent, 2017: 29 Prozent). Hierzu hat der BFB im August eigene Umfrageergebnisse veröffentlicht. 85,6 Prozent der Befragten Freiberufler würden nochmals gründen.

Mindestlohn brachte den Betroffenen im Schnitt rund zehn Prozent höhere Löhne

Mindestlohn brachte den Betroffenen im Schnitt rund zehn Prozent höhere Löhne

Das geht aus einer am 10. Dezember 2019 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zu den Effekten des zum 1. Januar 2015 eingeführten flächendeckenden Mindestlohns hervor. Die befürchteten Arbeitsplatzverluste sind laut IAB sehr gering ausgefallen. Sie konzentrierten sich auf den Bereich der Minijobs. Etwa die Hälfte der Minijobs, die zum Jahreswechsel 2014/2015 entfallen sind, wurde in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Dagegen hat sich nur ein sehr kleiner Teil der betroffenen Personen arbeitslos gemeldet, so die Forscher. Auf die Produktivität der Beschäftigten, also den Umsatz pro Beschäftigtem, hatte der Mindestlohn keine Auswirkung. Die höheren Lohnkosten werden demnach nicht durch höhere Produktivität kompensiert. Negative Beschäftigungseffekte im Zuge einer Rezession oder bei deutlichen Mindestlohnerhöhungen können laut IAB nach heutigem Wissen nicht ausgeschlossen werden.

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 beschlossen

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 beschlossen

Das Bundeskabinett beschloss am 11. Dezember 2019 den Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019. Der Bericht zieht eine erfolgreiche Bilanz, da von 2012 bis 2018 insgesamt rund 140.700 Anträge auf Anerkennung allein zu bundesrechtlich geregelten Berufen, darunter etwa drei Viertel in reglementierten Berufen (insbesondere Ärzte sowie Gesundheits- und Krankenpfleger), verzeichnet wurden. Allein 2018 wurden für Berufe mit Bundeszuständigkeit gut 29.000 Gleichwertigkeitsprüfungen beantragt, ein Plus von fast 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Des Weiteren wurde im letzten Jahr mehr als der Hälfte der abgeschlossenen Verfahren in bundesrechtlich geregelten Berufen eine volle Gleichwertigkeit beschieden. In nur 2,3 Prozent der Fälle konnte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden. Bei knapp 70 Prozent der 2018 gestellten Anträge wurde die berufliche Qualifikation in einem Drittstaat erworben, darunter vor allem in Syrien (3.177 Anträge), Bosnien und Herzegowina (2.880 Anträge) sowie Serbien (2.472 Anträge). Um diese Erfolge fortzusetzen, wird die zentrale Informationsplattform „Anerkennung in Deutschland“ und die finanzielle Förderung durch den „Anerkennungszuschuss“ ausgebaut. Für interessierte Fachkräfte im Ausland wird ein zentraler Ansprechpartner, die „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung“, geschaffen.