Das geht aus einer am 10. Dezember 2019 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zu den Effekten des zum 1. Januar 2015 eingeführten flächendeckenden Mindestlohns hervor. Die befürchteten Arbeitsplatzverluste sind laut IAB sehr gering ausgefallen. Sie konzentrierten sich auf den Bereich der Minijobs. Etwa die Hälfte der Minijobs, die zum Jahreswechsel 2014/2015 entfallen sind, wurde in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Dagegen hat sich nur ein sehr kleiner Teil der betroffenen Personen arbeitslos gemeldet, so die Forscher. Auf die Produktivität der Beschäftigten, also den Umsatz pro Beschäftigtem, hatte der Mindestlohn keine Auswirkung. Die höheren Lohnkosten werden demnach nicht durch höhere Produktivität kompensiert. Negative Beschäftigungseffekte im Zuge einer Rezession oder bei deutlichen Mindestlohnerhöhungen können laut IAB nach heutigem Wissen nicht ausgeschlossen werden.