Bundeshaushalt 2021 und Finanzplan bis 2024

Bundeshaushalt 2021 und Finanzplan bis 2024

Der Bundeshaushalt wird im kommenden Jahr und in den Jahren bis 2024 durch die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie bestimmt. Der Bundeshaushalt 2021 hat ein Gesamtvolumen von 413,4 Milliarden Euro – knapp 19 Prozent weniger als in diesem Jahr und dennoch mehr als 43 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Die Bundesregierung schreibt das Konjunktur- und Zukunftspaket fort und investiert in großem Umfang. Das geht aus dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2021 und zum Finanzplan bis 2024 hervor, den das Bundeskabinett am 23. September 2020 beschloss. Die Bundesregierung setzt den Corona-Folgen nach eigenen Angaben eine breite Investitionsinitiative entgegen. Mit 55 Milliarden Euro in 2021 und jährlich rund 48 Milliarden Euro bis 2024 überschreiten die Investitionsausgaben das Vorkrisenniveau deutlich. Gleichzeitig sollen die Sozialversicherungsbeiträge stabil bleiben, obwohl die Sozialausgaben im Verlauf der Pandemie stark angestiegen sind.

Bundesrat zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Bundesrat zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Der Bundesrat billigte Ende vergangener Woche die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise, die der Deutsche Bundestag verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt. Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder durch außergerichtliche Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Der BFB positionierte sich zur geplanten Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, welche im Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes geregelt ist. Der BFB begrüßt die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in puncto Überschuldung. Überdies befürwortet er, dass eine Verlängerung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht vorgesehen ist.

Wirtschaft schrumpft weniger als erwartet

Wirtschaft schrumpft weniger als erwartet

Der Abwärtstrend der deutschen Wirtschaft verläuft glimpflicher als gedacht, sie wird in diesem Jahr laut einer Mitteilung des ifo Instituts vom 22. September 2020 um 5,2 Prozent schrumpfen. Im Sommer hatten die Forscher noch minus 6,7 Prozent vorhergesagt. Überdies gehen sie davon aus, dass das Wachstum der Wirtschaftsleistung im kommenden Jahr geringer ausfällt: Das ifo Institut rechnet nun mit 5,1 statt 6,4 Prozent. Für 2022 erwartet das ifo Institut plus 1,7 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen wird von durchschnittlich 2,3 Millionen im vergangenen Jahr auf 2,7 Millionen im laufenden Jahr steigen. Im kommenden Jahr wird sie auf 2,6 Millionen zurückgehen und 2022 dann 2,5 Millionen betragen. Damit erhöht sich die Quote in diesem Jahr von fünf Prozent auf 5,9 Prozent. 2021 sinkt sie auf 5,7 Prozent und im übernächsten Jahr auf 5,5 Prozent. Der Überschuss des Staates von 52,5 Milliarden Euro in 2019 sinkt in diesem Jahr auf minus 170,6 Milliarden, weil die Ausgaben wegen der Stützung der Wirtschaft drastisch steigen und die Einnahmen abnehmen. Im kommenden Jahr wird der Fehlbetrag noch 86,9 Milliarden erreichen, im übernächsten 68,4 Milliarden.

Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

Die Ergebnisse der 158. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Ende vergangener Woche offenbaren, dass Deutschland trotz der Corona-Krise finanziell gut aufgestellt ist. In der Schätzung vom September 2020 sind gegenüber der Mai-Schätzung laut Prognose insgesamt keine signifikanten Steuermindereinnahmen zu verzeichnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Jahr für sich genommen bereits die befristete Mehrwertsteuersenkung zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 20 Mrd. Euro und der Kinderbonus zu Mindereinahmen in Höhe von rund 4 Mrd. Euro führen. Im nächsten Jahr kommt es im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung zu deutlichen Mindereinnahmen, die im Wesentlichen durch die Steuerrechtsänderungen begründet sind. In den Jahren 2022 bis 2024 klingen die Wirkungen der Steuerrechtsänderungen auf das Steueraufkommen aus und können teilweise durch positive gesamtwirtschaftliche Effekte kompensiert werden. Nach der aktuellen Prognose der Steuerschätzer werden die Steuereinnahmen in 2020 auf rund 275,3 Milliarden Euro sinken. Für 2021 sind Steuereinnahmen in Höhe von 295,2 prognostiziert und für 2022 etwa 331 Milliarden Euro. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Interimsprojektion 2020 der Bundesregierung zugrunde gelegt, welche insbesondere auch die erwarteten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung abbildet.

Bundeskabinett verlängert Kurzarbeitergeld bis Ende 2021

Bundeskabinett verlängert Kurzarbeitergeld bis Ende 2021

Die Bundesregierung hat die zur Abfederung der Corona-Krise geltenden Finanzhilfen bei Kurzarbeit bis in das Jahr 2021 hinein verlängert. Dies geht aus der Pressemitteilung der Bundesregierung vom selben Tag hervor. Das Bundeskabinett beschloss am 16. September 2020 die Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung, die Zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 2. KugBeV) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG). Damit wird der Anspruch auf Kurzarbeitergeld zeitweise von zwölf auf 24 Monate erweitert. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des Verdienstausfalls (67 Prozent mit Kindern) wird bei längerer Bezugsdauer zudem auf bis zu 80/87 Prozent erhöht. Für Arbeitgeber erfolgt bis Mitte 2021 eine Erstattung der bei Kurzarbeit fälligen Sozialbeiträge zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Verordnungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft, sie müssen noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die erste Lesung des Beschäftigungssicherungsgesetzes (BeschSiG) durch den Bundestag findet voraussichtlich am 29. September 2020 statt, die öffentliche Anhörung ist voraussichtlich für den 16. November 2020 geplant. Das Gesetz soll ebenfalls zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.