BFB-Schreiben an Bundesfinanzminister Scholz wegen Lücken bei Hilfen und mediale Resonanz

BFB-Schreiben an Bundesfinanzminister Scholz wegen Lücken bei Hilfen und mediale Resonanz

BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer hat sich in einem gemeinsamen Schreiben mit dem Vorsitzenden des Verbandes der Gründer und Selbständigen (VDGS), Dr. Andreas Lutz, an Bundesminister für Finanzen, Olaf Scholz gewendet. Der Anlass sind Lücken im Corona-Hilfsprogramm der Bundesregierung, die besonders kleine Freiberufler-Einheiten betreffen wie etwa der Verweis auf ALGII, wenn keine Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Zudem sieht der BFB in der Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung eine Vergrößerung der Ungleichbehandlung von Soloselbständigen gegenüber Arbeitnehmern. So dürfte die Bereitschaft zur Selbstständigkeit weiter geschwächt werden. Die Blockade gegen eine fairere Behandlung scheint vor allem aus dem Bundesfinanzministerium zu kommen. Das Schreiben ist von dpa und weiteren Medien (HB-Link) aufgegriffen worden.

OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2020“ veröffentlicht

OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2020“ veröffentlicht

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichte am 8. September 2020 ihren jährlichen Bericht „Bildung auf einen Blick – OECD-Indikatoren 2020“. Ein besonderer Schwerpunkt des diesjährigen Berichts liegt dabei auf der beruflichen Bildung. Der OECD-Bericht bescheinigt, dass die berufliche Bildung die große Stärke Deutschlands bleibt. In den meisten OECD-Ländern entscheiden sich junge Menschen seltener für eine Berufsausbildung und dafür häufiger für ein akademisches Studium. Dieser Trend lässt sich auch in Deutschland beobachten, jedoch entscheiden sich hierzulande 46 Prozent aller Schüler des Sekundarbereichs II für einen berufsbildenden Weg – vier Prozent mehr als im OECD-Durchschnitt. Zudem nahm die Tertiärbildung in den letzten Jahren zu, 2019 erwarben 33 Prozent der jungen Erwachsenen in Deutschland einen tertiären Abschluss, ein Plus von sieben Prozent zu 2009. Die Beschäftigungsquote der Menschen mit mittlerer Qualifikation im Alter zwischen 25 und 34 Jahren lag 2019 bei 88 Prozent und somit über dem OECD-Durchschnitt (82 Prozent). Im Vergleich zu anderen OECD-Ländern besitzt in Deutschland ein größerer Teil der Bevölkerung einen Abschluss des Sekundarbereichs II oder des postsekundären nichttertiären Bereichs als höchsten Bildungsabschluss: 54 Prozent der Erwachsenen in Deutschland im Vergleich zu 40 Prozent im OECD-Durchschnitt. Dieser Anteil sank unter jungen Erwachsenen in den vergangenen zehn Jahren jedoch: 2019 erwarben 54 Prozent der 25- bis 34-Jährigen einen Abschluss im Sekundarbereich II oder im postsekundären nichttertiären Bereich, 2009 waren es 60 Prozent. Erfreulich ist, dass mehr als ein Drittel aller Absolventen, 35 Prozent, 2019 einen tertiären Abschluss, das heißt einen Hochschulabschluss oder einen berufsorientierten tertiären Bildungsabschluss in einem MINT-Fach erwarben. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 23 Prozent.

BFH zur Pfändung von Corona-Soforthilfe

BFH zur Pfändung von Corona-Soforthilfe

Selbstständigen und Freiberuflern, denen aufgrund der Corona-Pandemie Soforthilfe ausgezahlt wurde, darf diese Leistung nicht vom Finanzamt gepfändet werden. Das bestätigte nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Beschluss (Az.: VII S 23/20) vom 9. Juli 2020, den der BFH Ende vergangener Woche veröffentlichte. Die Kontopfändung ist nicht rechtens, denn die Corona-Soforthilfe erfolgte ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage des betroffenen Unternehmens im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Sie diene nicht der Befriedigung von vor der Krise entstandenen Ansprüchen des Finanzamts, so das Gericht. Betroffene Steuerzahler, denen das Finanzamt wegen alter Steuerschulden gänzlich oder teilweise die Soforthilfeleistung oder die Überbrückungshilfe gepfändet hat, können sich auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs berufen.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergabe öffentlicher Aufträge

Um Vergabeverfahren zu beschleunigen und dadurch Investitionsprojekte schnell umsetzen zu können, setzte die Bundesregierung eine Anhebung der Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ohne Teilnehmerwettbewerb um. Im Baubereich seien nun beschränkte Ausschreibungen bis zu 1.000.000 Euro möglich, die freihändige Vergabe erfolge bis zu einem Wert von 100.000 Euro. Bei Liefer- und Dienstleistungen liege der Grenzwert für die beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe nun bei 100.000 Euro, Direktaufträge können für bis zu 3.000 Euro getätigt werden. Darüber berichtete die Bundesregierung in einer Antwort (19/21272) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag am 1. September 2020 informierte. Eine Verkürzung der Fristen bei EU-Vergabeverfahren sei allerdings nicht möglich, da hier bereits alle rechtlichen Spielräume genutzt würden. Bei weiteren Anpassungen müsste das zugrundeliegende EU-Vergaberecht geändert werden. Die Corona-Pandemie habe „in einigen besonders gelagerten Fällen“ zu Verzögerungen im Vergabeverfahren geführt, insgesamt seien Aufträge mit einem Volumen von rund acht Milliarden Euro betroffen. Einige Aufträge wurden den Angaben zufolge coronabedingt ganz zurückgezogen oder aufgehoben, das Gesamtvolumen liege bei rund 38 Millionen Euro.