Um Vergabeverfahren zu beschleunigen und dadurch Investitionsprojekte schnell umsetzen zu können, setzte die Bundesregierung eine Anhebung der Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ohne Teilnehmerwettbewerb um. Im Baubereich seien nun beschränkte Ausschreibungen bis zu 1.000.000 Euro möglich, die freihändige Vergabe erfolge bis zu einem Wert von 100.000 Euro. Bei Liefer- und Dienstleistungen liege der Grenzwert für die beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe nun bei 100.000 Euro, Direktaufträge können für bis zu 3.000 Euro getätigt werden. Darüber berichtete die Bundesregierung in einer Antwort (19/21272) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag am 1. September 2020 informierte. Eine Verkürzung der Fristen bei EU-Vergabeverfahren sei allerdings nicht möglich, da hier bereits alle rechtlichen Spielräume genutzt würden. Bei weiteren Anpassungen müsste das zugrundeliegende EU-Vergaberecht geändert werden. Die Corona-Pandemie habe „in einigen besonders gelagerten Fällen“ zu Verzögerungen im Vergabeverfahren geführt, insgesamt seien Aufträge mit einem Volumen von rund acht Milliarden Euro betroffen. Einige Aufträge wurden den Angaben zufolge coronabedingt ganz zurückgezogen oder aufgehoben, das Gesamtvolumen liege bei rund 38 Millionen Euro.