FBN blickt mit Sorge auf zunehmende Tendenz zum Fremdbesitz bei Freien Berufen

Der Vorstand des Verbandes der Freien Berufe in Niedersachsen e. V. (FBN) hat sich bei seiner letzten Sitzung intensiv mit den Tendenzen und Vorgaben für die Beteiligung von berufsfremden Investoren bei freiberuflichen Berufsgesellschaften beschäftigt. Anlass war eine geplante Gesetzänderung für bei Steuerberaterkammern registrierte Berufsausübungsgesellschaften, die das Verbot der Beteiligung von Finanzinvestoren künftig klarstellt.

Der FBN-Vorstand begrüßte diese geplante Regelung ausdrücklich. In vielen Bereichen der Freien Berufe, wie zum Beispiel bei den Heilberufen, aber auch im Bereich der Architekten und Ingenieure, gibt es bereits heute eine zunehmende Tendenz zum Einstieg gewerblicher Teilhaber.

„Wenn der Gesetzgeber hierbei nicht klare Grenzen setzt, werden die Grundsätze der freiberuflichen und damit der fachlich unabhängigen Leistungserbringung ausgehebelt“, sagte der FBN-Präsident Robert Marlow am Rande der Sitzung. Klar wurde bei der Sitzung aber auch, dass es dabei keine Lösung gibt, die für alle Freien Berufe in gleicher Weise taugt.

Steigender Kapitalbedarf zum Beispiel für den Einsatz von künstlicher Intelligenz lässt den Büros teilweise keine andere Wahl, als kapitalstarke Partner aufzunehmen. Umso wichtiger ist dann aber einerseits eine hohe Transparenz gegenüber den Mandanten, Patienten und Bauherren. Andererseits müssen sich die Kammern verstärkt mit der Herausforderung auseinandersetzen, wie es mit berufsrechtlichen Instrumenten gelingen kann, den Kammermitgliedern für ihre Unabhängigkeit in den fachlichen Entscheidungen in diesen Strukturen den Rücken zu stärken.

Der FBN hatte 2025 gemeinsam mit der niedersächsischen Landesregierung ein Leitbild der Freien Berufe vereinbart, indem die Bedeutung der Fachlichkeit und der Unabhängigkeit von gewerblichen Interessen im Interesse von Patienten, Bauherren und Mandanten betont wird.

 

Keine „A1-Bescheinigungen“ für Geschäftsreisen mehr

Keine „A1-Bescheinigungen“ für Geschäftsreisen mehr

Die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten billigten am 29. April 2026 die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene Überarbeitung der Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Das komplexe Dossier kam jahrelang nicht voran. Bereits im Jahr 2016 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag dazu vorgelegt. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss sollen die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit aktualisiert und so gestaltet werden, dass sie klarer, gerechter und einfacher durchzusetzen sind. Dies betrifft nicht zuletzt auch die Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer und Selbstständige. Die Vorabnotifizierung und Attestierung von Geschäftsreisen („A1-Bescheinigung“) entfällt. Ausgenommen sind ferner kurzfristige Tätigkeiten, das heißt Tätigkeiten mit einer Höchstdauer von drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 aufeinanderfolgenden Tagen – wobei Tätigkeiten im Bausektor nicht unter die Ausnahme für kurzfristige Tätigkeiten fallen. Die nun erzielte vorläufige Einigung muss vom Rat der Europäischen Union und dem EU-Parlament noch förmlich angenommen werden.

Berufsbildungsbericht 2026 veröffentlicht

Berufsbildungsbericht 2026 veröffentlicht

Das Bundeskabinett beschloss den Berufsbildungsbericht 2026 am 6. Mai 2026. 2025 wurden 476.000 duale Ausbildungsverträge abgeschlossen, ein Rückgang um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der schulischen Berufsausbildung im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger 2025 dagegen erneut gestiegen (ein Plus von knapp vier Prozent). Gleichzeitig ging das Angebot an Ausbildungsplätzen zurück: bundesweit wurden 530.300 Ausbildungsstellen angeboten und damit 25.300 Stellen (knapp fünf Prozent) weniger als 2024. Aus dem flankierenden vorläufigen Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2026 geht hervor, dass der Anteil junger Erwachsener im Alter von 20 bis 34 Jahren ohne Berufsabschluss weiterhin auf hohem Niveau liegt. BIBB-Berechnungen auf Basis des Mikrozensus weisen für 2024 einen Anteil von 18,8 Prozent aus (2023: 19 Prozent). Hochgerechnet entspricht dies 2,76 Millionen formal nicht qualifizierten jungen Erwachsenen (2023: 2,79 Millionen). Mit Stichtag zum 30. September 2025 wurden bei den Freien Berufen 49.623 neue Ausbildungsverträge verzeichnet, knapp fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Zudem sind rund neun von zehn Auszubildenden bei den Freien Berufen weiblich (89,6 Prozent). Überdies behaupten die Freien Berufe weiterhin die Spitzenposition unter allen Wirtschaftsbereichen beim Anteil der Auszubildenden mit ausländischem Pass. Dieser Anteil stieg nochmals auf nunmehr 24,1 Prozent an. Fast jede vierte, jeder vierte Auszubildende bei den Freien Berufen hat einen ausländischen Pass.

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