BMWi-Infografik zu Corona-Hilfen

BMWi-Infografik zu Corona-Hilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichte mit dem Stand 21. Juni 2021 eine Übersicht zu den eingegangenen, bewilligten und ausgezahlten Anträgen der November- und Dezemberhilfe, der Überbrückungshilfe III sowie der Neustarthilfe. Laut BMWi ist ein Großteil der Anträge bewilligt und fließen die Corona-Hilfen.

EU-Kommission billigt deutschen Aufbau- und Resilienzplan

EU-Kommission billigt deutschen Aufbau- und Resilienzplan

Die Auszahlung von 25,6 Milliarden Euro an Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) rückt ein gutes Stück näher, nachdem die Europäische Kommission am 22. Juni 2021 den deutschen Aufbau- und Resilienzplan nach den Kriterien der ARF-Verordnung positiv bewertete. Der Plan stelle eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage Deutschlands dar und leiste somit einen angemessenen Beitrag zu allen sechs Säulen der ARF-Verordnung, so die EU-Kommission. Die Bewertung ergab unter anderem, dass mindestens 42 Prozent der darin vorgesehenen Mittel in Maßnahmen zur Unterstützung von Klimaschutzzielen fließen sollen – etwa in die Renovierung von Wohngebäuden zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz. Zudem stellte die EU-Kommission fest, dass 52 Prozent der Mittel für Maßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels bereitgestellt werden – zum Beispiel sind Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung öffentlicher Dienste, insbesondere öffentlicher Gesundheitsdienste geplant. Im Rahmen der ARF – des Herzstücks von NextGenerationEU – werden bis zu 672,5 Milliarden Euro bereitgestellt, um überall in der Europäischen Union (EU) Investitionen und Reformen zu fördern. Der deutsche Plan ist Teil einer koordinierten Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise, mit der gemeinsame europäische Herausforderungen, wie der ökologische und digitale Wandel, bewältigt werden sollen.

Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Corona-Krise

Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Corona-Krise

Wie das Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB) Ende vergangener Woche mitteilte, ging die Zahl der Beschäftigten sowie der offenen Stellen im Helfer- und Fachkräftebereich, im Pandemiejahr 2020 deutlich zurück. Gleichwohl erwies sich die Nachfrage nach Arbeitskräften, deren gesuchte Qualifikation den beruflichen Anforderungsniveaus „Spezialist“ oder „Experte“ entspricht, demgegenüber bislang als relativ robust. Dies deutet darauf hin, dass Unternehmen verstärkt versuchen, diese Beschäftigtengruppe, die einen Hochschulabschluss oder Meister/Technikerausbildung aufweist, im Unternehmen zu halten. Der Hintergrund liegt in den hohen Kosten, die die Einstellung von gut qualifizierten und am Markt teils sehr stark gefragten Arbeitskräften mit sich bringt. Um diesen Aufwand zu reduzieren, gehen immer mehr Unternehmen dazu über, gut qualifizierte Arbeitskräfte auch in Krisenzeiten zu horten. Daher empfehlen die IAB-Wissenschaftler an die Politik und Wirtschaft, die Investitionen in Aus- und Weiterbildung aufrechtzuerhalten und sogar zu erhöhen, weil die passende Qualifikation dazu beiträgt, längere Phasen der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Zur Einordnung setzen Helfertätigkeiten keine oder nur eine maximal einjährige Ausbildung voraus, während für die Tätigkeiten von Fachkräften eine Berufsausbildung benötigt wird.

Neue IAB-Studie zur Nutzung von Home-Office in der Corona-Krise vorgestellt

Neue IAB-Studie zur Nutzung von Home-Office in der Corona-Krise vorgestellt

Wie das Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung am 14. Juni 2021 mitteilte, stieg zwischen August 2020 und Februar 2021 die Zahl der Beschäftigten, die Home-Office nutzen von 25 auf 36 Prozent an. Zudem lag die Anzahl der Beschäftigten, die im Februar 2021 im Homeoffice arbeiteten, mehr als doppelt so hoch wie vor der Pandemie. Trotz der Corona-Krise und auch bei geeigneter Tätigkeit und gegebenen technischen Voraussetzungen, wechseln viele Beschäftigte nicht ins Homeoffice. Der Hintergrund lag in den Vorbehalten auf Seiten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Überdies nahmen zwischen August 2020 und Februar 2021 die Vorbehalte aufseiten der Arbeitgeber stark ab, während sich die persönlichen Vorbehalte der Arbeitnehmer in geringerem Maße änderten.

Vorrang von EU-Recht: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Vorrang von EU-Recht: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sprach nach Auffassung der Europäischen Kommission bei seinem Urteil zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union seine Rechtswirkung in Deutschland ab und verstieß somit gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts. Weil Deutschland damit gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts verstoße, insbesondere gegen die Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, leitete die EU-Kommission am 9. Juni 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Nach Ansicht der EU-Kommission stellt das Urteil des BVerfG einen ernstzunehmenden Präzedenzfall sowohl für die künftige Praxis des Gerichts selbst, als auch für die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten dar. Dies könne die Integrität des Unionsrechts gefährden und den Weg für ein Europa ,à la carte‘ öffnen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme.