Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sprach nach Auffassung der Europäischen Kommission bei seinem Urteil zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union seine Rechtswirkung in Deutschland ab und verstieß somit gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts. Weil Deutschland damit gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts verstoße, insbesondere gegen die Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, leitete die EU-Kommission am 9. Juni 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Nach Ansicht der EU-Kommission stellt das Urteil des BVerfG einen ernstzunehmenden Präzedenzfall sowohl für die künftige Praxis des Gerichts selbst, als auch für die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten dar. Dies könne die Integrität des Unionsrechts gefährden und den Weg für ein Europa ,à la carte‘ öffnen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme.