Das Bundeskabinett beschloss am 11. Dezember 2019 den Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019. Der Bericht zieht eine erfolgreiche Bilanz, da von 2012 bis 2018 insgesamt rund 140.700 Anträge auf Anerkennung allein zu bundesrechtlich geregelten Berufen, darunter etwa drei Viertel in reglementierten Berufen (insbesondere Ärzte sowie Gesundheits- und Krankenpfleger), verzeichnet wurden. Allein 2018 wurden für Berufe mit Bundeszuständigkeit gut 29.000 Gleichwertigkeitsprüfungen beantragt, ein Plus von fast 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Des Weiteren wurde im letzten Jahr mehr als der Hälfte der abgeschlossenen Verfahren in bundesrechtlich geregelten Berufen eine volle Gleichwertigkeit beschieden. In nur 2,3 Prozent der Fälle konnte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden. Bei knapp 70 Prozent der 2018 gestellten Anträge wurde die berufliche Qualifikation in einem Drittstaat erworben, darunter vor allem in Syrien (3.177 Anträge), Bosnien und Herzegowina (2.880 Anträge) sowie Serbien (2.472 Anträge). Um diese Erfolge fortzusetzen, wird die zentrale Informationsplattform „Anerkennung in Deutschland“ und die finanzielle Förderung durch den „Anerkennungszuschuss“ ausgebaut. Für interessierte Fachkräfte im Ausland wird ein zentraler Ansprechpartner, die „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung“, geschaffen.