EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts zur Vorratsdatenspeicherung

EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts zur Vorratsdatenspeicherung

In seinen Schlussanträgen zu Vorlageverfahren aus Frankreich, Großbritannien und Belgien (C-623/17, C-511/18, C-512/18 und C-520/18) erklärte Manuel Campos Sánchez-Bordona,
Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), am 15. Januar 2020, dass eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Nach seiner Ansicht verstoßen somit die aktuellen Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Belgien gegen europäisches Recht. Gegenstand der Vorlagefragen war, inwieweit die fraglichen EU-Regeln auch im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen Terror Anwendung fänden. Eine weitgehende und allgemeine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung kann aus Sicht des Generalanwalts in Ausnahmesituationen, welche eine offizielle Erklärung des Notstands in einem Land rechtfertigen, möglich sein. Für die vorgelegte Fragestellung schlägt er eine begrenzte und differenzierte Speicherung der Daten vor, welche in jedem Fall hinsichtlich des Zugangs durch weitere und insbesondere den Missbrauch verhindernde Maßnahmen begleitet werden muss.

Jeder zweite Freiberufler hat Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung

Jeder zweite Freiberufler hat Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung

Laut einer aktuellen Umfrage des Instituts für Freie Berufe hat jeder fünfte Freiberufler offene Stellen. In Summe sind knapp 300.000 Stellen unbesetzt. Fort‐ und Weiterbildung ist die wichtigste Maßnahme gegen Fachkräftemangel. Das sind Ergebnisse einer Befragung zur Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung, die der BFB am 13. Januar 2020 veröffentlichte und über welche die FAZ in ihrer Ausgabe vom selben Tag vorab exklusiv berichtete.

Umfrage zu Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung

Umfrage zu Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung

  • Jeder fünfte Freiberufler hat offene Stellen.
  • Fort‐ und Weiterbildung ist wichtigste Maßnahme gegen Fachkräftemangel.

Prof. Dr. Ewer: „Knapp 300.000 Stellen sind bei den Freien Berufen unbesetzt.“
„Knapp 300.000 Stellen sind bei den Freien Berufen unbesetzt. Der Wettbewerb um kluge Köpfe
verschärft sich im Zuge des demografischen Wandels. Bei den Freiberuflern wirkt sich dieses
Phänomen noch intensiver aus. Denn die Freien Berufe sind ein Wachstumssektor, das belegen
durchgängig steigende Zahlen der selbstständigen Freiberufler, ihrer sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten und ihres Anteils am Bruttoinlandsprodukt. Allein dadurch nimmt der Personalbedarf
naturgemäß zu“, so BFB‐Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer zu den Ergebnissen einer Umfrage zu
Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BFB vom 13.01.2020.

Migrationsbericht 2018: Deutschland bei Europäern beliebtes Ziel

Migrationsbericht 2018: Deutschland bei Europäern beliebtes Ziel

2018 sind mit 1,59 Millionen etwa so viele Menschen nach Deutschland gezogen wie schon im Vorjahr. Die Beweggründe für die Zuwanderung haben sich allerdings verändert. So sind weniger Menschen aus humanitären Gründen gekommen. Immer mehr zieht es nach Deutschland, um hier zu studieren oder zu arbeiten. Vor allem bei Europäern ist Deutschland beliebt: 2018 kamen zwei Drittel aller zugewanderten Personen aus einem europäischen Land. Gleichzeitig ist die Zahl der Asylanträge deutlich zurückgegangen. Das zeigt der aktuelle Migrationsbericht, den das Bundeskabinett nach Vorlage durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 8. Januar 2020 beschloss.

Verbesserte Förderbedingungen beim Weiterbildungsstipendium

Verbesserte Förderbedingungen beim Weiterbildungsstipendium

Beim Weiterbildungsstipendium erhöhte sich die Förderung zum Jahresbeginn 2020 deutlich: Ab 1. Januar 2020 steigt die maximale Förderhöhe von 7.200 auf 8.100 Euro für alle drei Förderjahre. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird in diesem Jahr knapp 30 Millionen Euro für das Programm ausgeben, somit werden jährlich 6.000 Weiterbildungsstipendien finanziert. Zudem können die Stipendiaten Intensivsprachkurse oder berufsbezogene Weiterbildungen auch im Ausland absolvieren. Der BFB ist zusammen mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks Gesellschafter der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung, die seit 1991 in Zusammenarbeit mit den Kammern das Programm „Weiterbildungsstipendium“ verwaltet. Dieses richtet sich an sehr gute bis gute Absolventen der beruflichen Bildung im Alter bis 25 Jahren, die eine berufsbezogene Weiterbildung oder berufsbegleitendes Studium absolvieren möchten.