Krisenbetroffenheit der Betriebe geht zwischen Januar und März leicht zurück

Krisenbetroffenheit der Betriebe geht zwischen Januar und März leicht zurück

Trotz andauernder Lockdown-Maßnahmen schätzten die Betriebe ihre wirtschaftliche Situation und ihre Betroffenheit von der Covid-19-Pandemie in der ersten Märzhälfte 2021 insgesamt etwas günstiger ein als noch in den Vormonaten. Sie stellen tendenziell wieder mehr ein und entlassen seltener. Dennoch war zuletzt noch fast jeder zweite Betrieb negativ von der Krise betroffen. Dabei unterscheiden sich wirtschaftliche Lage und Entwicklung sowohl von Branche zu Branche als auch zwischen Betrieben derselben Branchen erheblich. Das geht aus einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor, die am 15. April 2021 veröffentlicht wurde. Weitere Befunde: Die Liquidität der Betriebe veränderte sich seit August 2020 insgesamt nur wenig. Kurzarbeit ist wesentlich niedriger als im Frühjahr 2020. Auch wenn die pandemiebedingten Einschränkungen in fast allen Bereichen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes tiefe Spuren hinterlassen haben, geben die Daten laut IAB Grund zur Hoffnung, dass Wirtschaft und Arbeitsmarkt nicht zu sehr in Mitleidenschaft gezogen werde und die Konjunktur insgesamt wieder auf Erholungskurs ist. Allerdings bestehen laut der Forscher weiter große Risiken im Hinblick auf den weiteren Verlauf der Pandemie. Derzeit nehmen sie an, dass die Lockdown-Maßnahmen noch einige Zeit andauern. So gehen sie davon aus, dass eine Verlängerung dieser Maßnahmen um einen Monat das jährliche Bruttoinlandsprodukt um 0,4 Prozent reduziert.

Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum Ende 2020 stark gesunken

Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum Ende 2020 stark gesunken

Das Statistische Bundesamt vermeldete am 14. April 2021, dass 2020 9,4 Prozent weniger neue Ausbildungsverträge als 2019 abgeschlossen wurden. Dieses Ergebnis zeigt damit einen deutlichen Effekt der Corona-Krise auf den Ausbildungsmarkt. Einen leichten Zuwachs um 3,6 Prozent gab es 2020 nur in der Landwirtschaft. In allen übrigen Ausbildungsbereichen sank die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge, im Bereich Industrie und Handel um 11,9 Prozent, im Handwerk um 6,6 Prozent. Der Wert für die Freien Berufe beträgt minus 6,5 Prozent. Damit haben alle Akteure der freiberuflichen Ausbildung eine wahre Aufholjagd gestartet und keinen Auszubildenden verloren gegeben. Im Sommer 2020 lag das Minus bei den Freien Berufen noch bei zehn Prozent.

Ein Viertel der mit Corona-Hilfen unterstützten Betriebe sieht dennoch eine Insolvenzgefahr

Ein Viertel der mit Corona-Hilfen unterstützten Betriebe sieht dennoch eine Insolvenzgefahr

Am 6. April 2021 veröffentlichte entsprechende Befragungsergebnisse aus der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass insbesondere kleine und mittlere Betriebe staatliche Krisen-Hilfen beantragt haben. Gerade Kleinstbetriebe schätzen deren Nutzen als hoch oder sehr hoch ein. Gleichwohl entwickelt sich die Beschäftigung in den betroffenen Betrieben vergleichsweise ungünstig und die Betriebe sehen sich häufiger in ihrer Existenz bedroht.

Neuer Eigenkapitalzuschuss und Verbesserungen der Überbrückungshilfe III

Neuer Eigenkapitalzuschuss und Verbesserungen der Überbrückungshilfe III

Darüber informierten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium der Finanzen Ende vergangener Woche in einer gemeinsamen Mitteilung. Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Dieser wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Wie für Solo-Selbstständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Solo-Selbstständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen; die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend.