Weniger Unternehmensinsolvenzen

Weniger Unternehmensinsolvenzen

2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 15.841 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 31. März 2021 15,5 Prozent weniger als 2019. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung 1999. Einen Anstieg gab es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (plus 11,6 Prozent gegenüber 2008). Das Jahresergebnis 2020 ist laut Destatis maßgeblich durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise beeinflusst.

Folgen der Corona-Pandemie in zehn Zahlen

Folgen der Corona-Pandemie in zehn Zahlen

Das Statistische Bundesamt gab am 31. März 2021 einen Überblick über besonders einschneidende Veränderungen im Corona-Jahr 2020 und zu Beginn des Jahres 2021. Eine Auswahl der zehn Fakten: Das Bruttoinlandsprodukt ging 2020 um 4,9 Prozent gegenüber 2019 zurück. Gemessen am BIP in jeweiligen Preisen errechnet sich für 2020 eine Defizitquote von 4,2 Prozent, das zweithöchste Staatsdefizit seit der deutschen Vereinigung. Die Reallöhne gingen um durchschnittlich 1,1 Prozent gegenüber 2019 zurück. Im Studienjahr 2020 gab es rund 21 Prozent weniger ausländische Studienanfänger. Überdies ist die Bevölkerung 2020 zum ersten Mal seit 2011 nicht weiter gewachsen.

KfW-Krisen-Kredite verlängert und erhöht

KfW-Krisen-Kredite verlängert und erhöht

Das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Bislang war es bis zum 30. Juni 2021 befristet. Überdies werden die Kreditobergrenzen zum 1. April 2021 erhöht. Das teilten die Bundeministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ende vergangener Woche mit. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Millionen Euro statt bisher 800.000 Euro, für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Millionen Euro statt bisher 500.000 Euro und für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro statt bisher 300.000 Euro. Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten. Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht.