Das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Bislang war es bis zum 30. Juni 2021 befristet. Überdies werden die Kreditobergrenzen zum 1. April 2021 erhöht. Das teilten die Bundeministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ende vergangener Woche mit. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Millionen Euro statt bisher 800.000 Euro, für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Millionen Euro statt bisher 500.000 Euro und für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro statt bisher 300.000 Euro. Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten. Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht.