Neue Wirtschaftsprüfer/innen bestellt

Neue Wirtschaftsprüfer/innen bestellt

Am 27. Januar 2020 hat der Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in Niedersachsen, Herr WP/StB Prof. Dr. H.-Michael Korth, 25 neue Wirtschaftsprüfer/innen (8 weiblich, 17 männlich) bestellt. Die jüngste der neuen Berufsangehörigen war 27 Jahre alt. Nach der Vereidigung hatten die WPK und das Versorgungswerk der WP und der vBP im Lande NRW die frisch gebackenen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer zu einem Empfang eingeladen. Im stilvollen Ambiente des Anglo German Clubs in Hamburg konnten die Absolventen die anstrengende Vorbereitungszeit und das Examen Revue passieren lassen und ihre Vereidigung im festlichen Rahmen feiern.

Mindestlohnunterschiede in der EU

Mindestlohnunterschiede in der EU

Ab dem 1. Januar 2020 haben 21 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Mindestlöhne: Ausnahmen sind Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden.
Bulgarien hat mit 312 Euro den niedrigsten Brutto-Mindestlohn pro Monat. Gefolgt von Lettland mit 430 Euro und Rumänien mit 466 Euro. Für Luxemburg wird mit 2.142 Euro der höchste Wert ausgewiesen. Gefolgt von Irland mit 1.656 Euro und den Niederlanden mit 1.636 Euro. Wie das statistische Amt der EU am 3. Februar 2020 weiter mitteilte, beträgt der Mindestlohn in Deutschland 1.584 Euro.

Arbeiten von zu Hause aus

Arbeiten von zu Hause aus

2018 arbeiteten 5,2 Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren in der Europäischen Union (EU) in der Regel von zu Hause aus. Dieser Anteil blieb im letzten Jahrzehnt konstant bei rund fünf Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil derjenigen, die manchmal von zu Hause aus arbeiten, von 5,8 auf 8,3 Prozent. Mit 14,0 Prozent der Erwerbstätigen führten die Niederlande diese Liste an, gefolgt von Finnland mit 13,3 Prozent und Luxemburg mit elf Prozent. Im Gegensatz dazu arbeiteten in Bulgarien mit 0,3 Prozent, Rumänien mit 0,4 Prozent und Zypern mit 1,2 Prozent weniger Menschen von zu Hause aus. Der Wert für Deutschland beläuft sich auf fünf Prozent. In der EU arbeiteten Selbstständige in der Regel häufiger von zu Hause aus (18,5 Prozent) als Arbeitnehmer (drei Prozent). Das teilte das statistische Amt der EU am 6. Februar 2020 mit.

Die Hälfte der Geflüchteten sind fünf Jahre nach ihrer Ankunft erwerbstätig

Die Hälfte der Geflüchteten sind fünf Jahre nach ihrer Ankunft erwerbstätig

Von den Geflüchteten, die seit 2013 nach Deutschland gekommen sind, gehen fünf Jahre nach dem Zuzug rund 49 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach. Darüber informierte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am 4. Februar 2020. Laut IAB erfolgt die Arbeitsmarktintegration damit etwas schneller als in früheren Jahren: Bei den seit den frühen 1990er-Jahren bis 2013 zugezogenen Geflüchteten waren nach fünf Jahren 44 Prozent erwerbstätig. Damals waren zwar die Voraussetzungen hinsichtlich Sprache, Bildung und Ausbildung günstiger als bei den in jüngerer Zeit zugezogenen Geflüchteten, so das IAB. Dafür ist gegenwärtig die Arbeitslosigkeit wesentlich niedriger und das Beschäftigungswachstum deutlich höher. Zudem wird seit 2015 deutlich mehr in Sprach- und andere Integrationsprogramme für Asylbewerber und anerkannte Geflüchtete investiert als damals, so die Forscher. 68 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten gehen einer Vollzeit- oder Teilzeiterwerbstätigkeit nach, 17 Prozent einer bezahlten Ausbildung, drei Prozent einem bezahlten Praktikum und zwölf Prozent sind geringfügig beschäftigt. Zwischen Männern und Frauen besteht ein Gefälle: Fünf Jahre nach dem Zuzug sind 57 Prozent der Männer und 29 Prozent der Frauen erwerbstätig. Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Geflüchteten arbeitet als Fachkraft oder in Tätigkeiten mit höherem Anforderungsniveau, 44 Prozent sind als Helfer tätig.

Digitalisierung und Vereinfachung des Vergabewesens

Digitalisierung und Vereinfachung des Vergabewesens

Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen darüber vor, wie hoch der Digitalisierungsgrad der öffentlichen Auftraggeber auf Landes- und Kommunalebene ist. Die Bundesebene ist seit April 2016 vollständig an die Vergabeplattform des Beschaffungsamtes angeschlossen. Das berichtete die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16029) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag am 3. Februar 2020 informierte. Da seit dem 1. Januar 2020 auch bei niederschwelligen Vergaben die elektronische Kommunikation verpflichtend ist und Oberschwellenverfahren seit Oktober 2018 vollelektronisch durchgeführt werden müssen, geht die Bundesregierung davon aus, dass der Digitalisierungsgrad im Vergleich zu den vergangenen Jahren gestiegen ist. Zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens tragen laut Bundesregierung auch Gesetzesänderungen bei; in den vergangenen fünf Jahren gab es auf Bundesebene sechs Anpassungen im vergaberechtlichen Bereich. Ein Wettbewerbsregister soll bis Ende 2020 seinen Betrieb aufnehmen und dadurch den öffentlichen Auftraggebern zentral Informationen zu Wettbewerbsverstößen liefern. Ab 2021 soll eine valide Vergabestatistik mit einem großen Set an Daten abgerufen werden können.