Die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle darf nicht auf nationale Fälle ausgedehnt werden, so Prof. Dr. H.-Michael Korth, Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen, auf dem diesjährigen Jahrestreffen der WPK in Hannover. Auf Grund des unbestimmten Rechtsbegriffs Steuergestaltungsmodell ist bereits bei der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wegen der angedrohten Bußgelder mit einem „Over Reporting“ zu rechnen. Bei Ausdehnung auf nationale Fälle müssten die Intermediäre, also Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, ihren Mandanten raten, aus Vorsichtsgründen alle Steuergestaltungen den Finanzbehörden anzuzeigen, eine Datenflut unübersehbaren Ausmaßes wäre die Folge. Deshalb, so Finanzminister Reinhold Hilbers, sollte man erst einmal Erfahrungen mit der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle sammeln, zumal die EU-Richtlinie nationale Anzeigepflichten nicht vorsieht.