Juni 11, 2025 | Aktuelles
PRESSEMITTEILUNG
Hannover, 11.06.2025: Die Clearingstelle des Landes Niedersachsen hat die Empfehlungen des ersten Praxischecks zu dem Thema „Einfach Gründen für Start-ups“ vorgestellt. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen wurden diese Empfehlungen gemeinsam mit Start-up-Unternehmen, Mitarbeitenden aus dem Hochschulsektor, Beratungsinstitutionen, der Wirtschaftsförderung und Rechtsanwälten erarbeitet. Mit dem Praxischeck wendet die Clearingstelle eine Methode an, die für die Ministerien in Niedersachsen zur Verbesserung der Rechtssetzung verbindlich eingeführt wurde. Auch auf Bundesebene und in anderen Bundesländern werden Praxischecks bereits durchgeführt.
Um die wichtigsten Hemmnisse einer Start-up-Gründung herauszuarbeiten, hat die Clearingstelle den Gründungsprozess in intensiven Vorgesprächen gemeinsam mit allen Akteuren analysiert. Diese Analyse bildete die Grundlage für den abschließenden Präsens-Workshop und die Erarbeitung des Empfehlungspapiers.
„Was Gründende nicht haben, sind Zeit und Geld,“ sagt Prof. Dr.-Ing. Tobias Ortmaier von der voraus robotik GmbH. „Trotzdem müssen Startups zur Beantragung von Fördermitteln umfangreiche Nachweise und Kalkulationen erbringen. Außerdem ist häufig in langwierigen und komplexen Verhandlungen zu klären, wie der Transfer geistigen Eigentums von der Hochschule zu den Gründenden vorgenommen wird.“
„Die Mitarbeit beim Praxischeck hat wirklich Spaß gemacht,“ fasst Julia Eleonora Wierzbowski von der Codenauten GmbH ihre Eindrücke zusammen. „Für uns sind aus dem Empfehlungspapier vor allem ein Ausbau der pauschalisierten Abrechnung beziehungsweise die Anrechnung von Eigenleistungen und das Start-Kit für unternehmerische Pflichtaufgaben für junge Gründerinnen und Gründer wichtig. Die Umsetzung der Empfehlungen würde die Gründung für nachfolgende Start-ups deutlich erleichtern.“
Zu den Empfehlungen aus dem Praxischeck „Einfach Gründen für Start-ups“ gehören unter anderem:
- der Einsatz künstlicher Intelligenz für eine Ersteinschätzung zur Förderfähigkeit des Start-ups sowie zur Prüfung der Vollständigkeit des Förderantrags,
- die Überweisung des Großteils der Fördermittel (bspw. achtzig Prozent der jeweiligen Fördersumme) bereits mit der Bewilligung des Förderantrags,
- die Erlaubnis zur Nutzung hochschuleigener Infrastruktur unter bestimmten Bedingungen, damit diese nicht mehr als unzulässige Wirtschaftsförderung eingestuft wird.
Das komplette Empfehlungspapier ist dieser Pressemitteilung angefügt und kann unter https://www.clearingstelle-nds.de heruntergeladen werden.
Ein weiterer Praxischeck im Auftrag des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums befindet sich bereits in Vorbereitung und ist für das vierte Quartal 2025 geplant.
Empfehlungen aus dem Praxischeck
Hintergrund
Die Clearingstelle des Landes Niedersachsen ist eine unabhängige und weisungsfreie Institution des Landes Niedersachsen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Niedersächsische Landesregierung bei der Vermeidung und dem Abbau unnötiger Bürokratie zu beraten. Hierbei wird sie von einem Mittelstandsbeirat aus unterschiedlichen Kammern und Verbänden unterstützt.
Clearingstelle des Landes Niedersachsen
Ihre Ansprechpartnerin: Ellen Zerwer
Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover
Telefon: 0511 – 920 901 15
E-Mail: info@clearingstelle-nds.de
www.clearingstelle-nds.de
Juni 6, 2025 | Aktuelles
Am 4. Juni 2025 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Das Gesetz zielt darauf ab, mit Investitionsanreizen neues Wachstum zu schaffen. Konkret umfasst der Gesetzesentwurf folgende Punkte: Investitions-Booster für Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen, Absenkung der Körperschaftssteuer ab 2028 in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent, und zwar von 15 auf zehn Prozent. Zudem sieht der Gesetzesentwurf einen Investitions-Booster für E-Mobilität bei betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen mit einer beschleunigten Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten im Investitionsjahr vor. Schließlich soll die Forschungszulage ausgebaut werden, indem von 2026 bis 2030 die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben wird.
Juni 6, 2025 | Aktuelles
Das ist das zentrale Ergebnis des jährlich erscheinenden Gründungsmonitors, den KfW Research am 3. Juni 2025 präsentierte. Im Mittel waren sie 34,4 Jahre alt, Anfang des Jahrtausends lag das Durchschnittsalter meist noch bei 37 bis 38 Jahren. Insgesamt 39 Prozent aller Gründerinnen und Gründer waren im vergangenen Jahr 18 bis 29 Jahre alt, das ist der höchste bisher gemessene Anteil dieser Alterskohorte. Die Verjüngung ist im langfristigen Trend allerdings vor allem auf einen überdurchschnittlichen Rückgang der Zahl der Gründerinnen und Gründer im Alter von 40 bis 49 Jahren zurückzuführen. Sie machten 2024 noch 16 Prozent der Gründerinnen und Gründer aus, bei den 50- bis 65-Jährigen waren es nur noch zwölf Prozent, das ist der bisher geringste Wert der „Silver Entrepreneurs“. Im Vorjahr 2023 gehörten diesen beiden Alterskohorten noch 19 und 15 Prozent der Gründerinnen und Gründer an. Die Autorinnen und Autoren betonen, dass die Gründungspräferenz jüngerer Menschen vergleichsweise hoch ist. 36 Prozent der 18- bis 29-Jährigen gaben an, dass sie lieber selbstständig als angestellt sein wollen. Ein weiterer Befund: Die Planungsquote bei Gründungen erholt sich. 4,9 Prozent der Bevölkerung verfolgen Gründungspläne (Vorjahr: 3,6 Prozent). Die Autorinnen und Autoren erwarten für 2025 leicht steigende Gründungszahlen.
Juni 6, 2025 | Aktuelles
Laut einer Mitteilung des ifo Instituts vom 5. Juni 2025 gehen mehr als ein Viertel der Unternehmen (27,1 Prozent) davon aus, dass Künstliche Intelligenz (KI) in den kommenden fünf Jahren zum Abbau von Stellen führen wird. Unternehmen, insbesondere die Industrie, erwarten einen durch KI beschleunigten Strukturwandel, so die Autorinnen und Autoren. Nur 5,2 Prozent der Unternehmen rechnen mit zusätzlichen Jobs, zwei Drittel erwarten keine Veränderung.
Mai 9, 2025 | Aktuelles
Sehr geehrte Damen und Herren,
turnusgemäß fanden in diesem Jahr die Vorstandswahlen der Rechtsanwaltskammer Oldenburg statt. Die Wahlen wurden elektronisch auf dem Wahlportal der Firma Polyas durchgeführt mit einer Wahlbeteiligung von 15,47 %.
Die Amtszeit folgender Mitglieder lief ab:
Rechtsanwalt Dr. Christian Biernoth, Oldenburg
Rechtsanwalt Hermann Dröge, Meppen
Rechtsanwalt Franz-Albert Duin, Aurich
Rechtsanwalt Paul Kock, Friesoythe
Rechtsanwalt Jan J. Kramer, Oldenburg
Rechtsanwalt Dr. Alexander Naraschewski, Wilhelmshaven
Rechtsanwalt Christian Pope, Osnabrück
Rechtsanwalt Dr. Mathias Poppen, Osnabrück
Rechtsanwältin Zamirah Rabiya, Nordhorn
Rechtsanwalt Duin und Rechtsanwalt Dr. Naraschewski standen für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Rechtsanwalt Symalla ist auf eigenen Wunsch vorzeitig (mit Ablauf des 31.12.2024) aus dem Vorstand ausgeschieden. Im Februar 2025 verstarb der Kollege Tumbrägel, dieser Vorstandssitz ist nicht neu besetzt worden.
Nach den Wahlen und der konstituierenden Sitzung am 06.05.2025 setzt sich der Vorstand und das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Oldenburg nunmehr wie folgt zusammen:
Rechtsanwalt Jan J. Kramer, Oldenburg – Präsident –
Rechtsanwalt Dr. Christian Biernoth, Oldenburg – Vizepräsident –
Rechtsanwalt Christian Pope, Osnabrück – Vizepräsident –
Rechtsanwalt Patrick Miedtank – Vizepräsident und Schatzmeister –
Rechtsanwalt Dr. Michael Schröder, Westerstede – Schriftführer –
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Rechtsanwältin Dr. Annemarie Johanne Brinkmann, Osnabrück
Rechtsanwältin Dr. Kerstin Dälken, Lingen
Rechtsanwalt Hermann Dröge, Meppen
Rechtsanwalt Paul Kock, Friesoythe
Rechtsanwältin Kathrin Kruckemeyer, Osnabrück
Rechtsanwältin Dr. Judith Lockmann, Oldenburg
Rechtsanwältin/Syndikusrechtsanwältin Andrea Maciejewski, Osnabrück (Neuwahl)
Rechtsanwalt Onno Miermeister, Emden
Rechtsanwalt Dr. Mathias Poppen, Osnabrück
Rechtsanwältin Zamirah Rabiya, Nordhorn
Rechtsanwalt Dr. Jan Albert Christoph Hayen Schapp, Aurich (Neuwahl)
Rechtsanwältin Nina Seidemann, Leer
Rechtsanwalt Dr. Timo Julius Wanner, Wilhelmshaven (Neuwahl)
Mit freundlichen Grüßen
RAin Kantin RA de Buhr
Geschäftsführerin Geschäftsführer