Laut einer Ende vergangener Woche veröffentlichten Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), über die das IAB-Forum in seiner Meldung vom 16. Juli 2024 berichtet, haben 180.000 Betriebe in Deutschland während der Coronapandemie die verlängerte Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen. Im Verlauf der Pandemie wurde die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld für Betriebe vorübergehend von zwölf auf 28 Monate angehoben. Während der Geltungsdauer zwischen März 2021 und Juni 2022 entfiel die Hälfte des Volumens an Kurzarbeit auf entsprechende Verlängerungen. Genutzt wurde die Sonderregelung vor allem von Betrieben aus dem Gastgewerbe sowie aus dem Bereich „Kunst, Unterhaltung und Erholung“.

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