Das Bundeskabinett beschloss am 12. März 2025 den Entwurf des Berichts der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für die Jahre 2022 und 2023. Danach zeigt sich im Berichtszeitraum ein differenziertes Bild: So stieg der laufende Erfüllungsaufwand für die Normadressaten, während der laufende Zeitaufwand für die Bürgerinnen und Bürger sank. Gleichzeitig sind die Bürokratiekosten um fast 1,4 Milliarden Euro gesunken. Ebenso weist die „One in, one out“-Bilanz eine Entlastung von mehr als 1,4 Milliarden Euro auf. Dieses differenzierte Bild ist auch und insbesondere auf die belastungsintensive Regelungsaktivität auf europäischer Ebene zurückzuführen. Denn während etwa der laufende Erfüllungsaufwand auch die Umsetzung von EU-Richtlinien abbildet, bleiben entsprechende Vorhaben, die die EU-Richtlinien in nationales Recht „eins zu eins“ (1:1) umsetzen, für die „One in, one out“-Bilanz unberücksichtigt. Im Berichtszeitraum sorgten 1:1-Umsetzungen von EU-Richtlinien für einen Aufwandsanstieg für die Wirtschaft von 4,5 Milliarden Euro, der nur durch bundesrechtliche Entlastungsmaßnahmen im Saldo begrenzt werden konnte.

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