Die zügige Annahme der sogenannten „Stop-the-Clock“-Richtlinie hat eine weitere Hürde genommen. Nachdem sich der Rat der Europäischen Union bereits am 26. März 2025 dazu unterstützend positionierte, folgte am 3. April 2025 das Europäische Parlament. Die Abgeordneten votierten mit großer Mehrheit unter anderem dafür, das Inkrafttreten der Anforderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für große Unternehmen, welche die Berichterstattung noch nicht aufgenommen haben, und für börsennotierte KMU um zwei Jahre zu verschieben. Darüber hinaus sollen die Frist für die Umsetzung des sogenannten Lieferkettengesetzes (CSDDD) sowie die erste Phase ihrer Anwendung (welche die größten Unternehmen betrifft) um jeweils ein Jahr verschoben werden. Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie ist Teil des im Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgelegten „Omnibus-I“-Pakets, mit dem die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit vereinfacht werden sollen. Eine schnelle Einigung zwischen Rat und EP ist nunmehr reine Formsache. In der Folge bliebe den beiden gesetzgebenden Organen dann mehr Zeit, um sich über die eigentlichen inhaltlichen Änderungen der CSRD und der CSDDD zu verständigen.

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