Die Bundesregierung beschloss bei ihrer Kabinettssitzung am 4. März 2026 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts. Damit soll der Designschutz an die Reform der Europäischen Union und an digitale Entwicklungen wie animierte Logos, digitale Oberflächen und 3D-Modelle angepasst werden. Künftig sollen auch digitale Produkte und virtuelle Gestaltungen ausdrücklich als Design geschützt werden können. Zudem sollen Anmeldeverfahren vereinfacht und schneller werden. Ein neues Eintragungssymbol Ⓓ soll künftig anzeigen, dass ein Design geschützt ist.

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