Kurzarbeit wird erleichtert

Kurzarbeit wird erleichtert

Arbeitnehmer in Deutschland sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Deutsche Bundestag beschloss Ende vergangener Woche im Eilverfahren einstimmig einen Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Der Gesetzentwurf war zuvor vom Bundeskabinett gebilligt worden. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit beantragen können. Die Regelungen treten nunmehr rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Coronaepidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, kündigte das Ministerium in seiner Meldung vom 16. März 2020 an. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden.

Kurzarbeit wird erleichtert

Zehn Fragen und Antworten zu Kurzarbeit

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens treffen immer mehr Unternehmen in Niedersachsen und Bremen. Um wirtschaftliche Einbußen und Auftragsrückgänge abzufedern, sind derzeit sehr viele Betriebe an Kurzarbeit interessiert. ,,In dieser einmaligen konjunkturellen Krise können wir mit Kurzarbeit viele Arbeitsplätze in Niedersachsen und Bremen erhalten. Die aktuellen Erleichterungen des Gesetzgebers helfen uns dabei sehr“, sagt Bärbel Höltzen-Schoh, Vorsitzende der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen.
10 Fragen und Antworten, wie Kurzarbeit genutzt werden kann und welche Dinge sich rückwirkend ab Anfang März geändert haben:

Was bedeutet Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet, dass für einen Teil der Beschäftigten oder alle Beschäftigten in einem Betrieb vorübergehend nicht mehr genug Arbeit da ist und sie ihre Arbeit vorübergehend verringern oder ganz einstellen müssen. Um eine Kündigung zu vermeiden, kann dann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Das Geld entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld – wird aber vom Betrieb gezahlt, der das von der Arbeitsagentur erstattet bekommt. Damit wird die schlechte Auftragslage überbrückt.

Wem hilft Kurzarbeitergeld?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behalten ihre Jobs und Arbeitgeber werden von Lohnkosten entlastet. Unternehmen behalten auch in der Flaute ihr eingearbeitetes Personal.

Gibt es Bedingungen für Kurzarbeitergeld?
Es gibt ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Kurzarbeit können Unternehmen beantragen, die aufgrund unverschuldeter wirtschaftlicher Ursachen wie Lieferengpässe bei benötigten Produktionsteilen oder anderer nicht beeinflussbarer (unabwendbarer) Ereignisse wie Hochwasser oder das Coronavirus
– kurzfristig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten,
– ihre Beschäftigten dadurch nicht mehr voll auslasten können,
– und bei denen mindestens 10 Prozent der im Betrieb Beschäftigten mindestens zehn Prozent ihres Lohns
einbüßen.

Was ändert sich durch das Eilgesetz der Bundesregierung?
Mit den neuen Vorschriften können noch mehr Betriebe Kurzarbeit nutzen. Bisher musste mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall betroffen sein. Künftig reichen zehn Prozent der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit nun auch die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Denn auch in Kurzarbeit sind Beschäftigte weiter in den Sozialversicherungen gemeldet. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten
können.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind „wirtschaftliche Ursachen“ und die sogenannten „unabwendbaren Ereignisse“. Was heißt das?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Unternehmen wirklich nur im Notfall Kurzarbeitergeld beanspruchen können und nicht etwa bei normalen Betriebsrisiken. Wirtschaftliche Ursachen meinen die Einflüsse, die nicht in der Verantwortung des Betriebes liegen. Beim Coronavirus kann von wirtschaftlichen Ursachen gesprochen werden, wenn beispielsweise Teile ausbleiben, nicht ersetzt werden können und Bänder stillstehen. Dann gibt es noch die sogenannten „unabwendbaren Ereignisse“. Darunter fällt beispielsweise Hochwasser. Und dazu zählen auch Anordnungen der Gesundheitsämter.

Wie beantragt man Kurzarbeitergeld?
Unternehmen nehmen Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf und schildern ihren Fall. Wenn die Voraussetzungen für KUG erfüllt sind, folgt die schriftliche Anzeige bei der Agentur. Sowohl die Mitteilung von Kurzarbeit als auch die eigentliche Antragsstellung, können online erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der BA registriert ist: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

Welche Unterlagen muss ich für den Antrag einreichen?
Zur Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit muss der Betrieb der Arbeitsagentur mehrere Unterlagen vorlegen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeitgeber sollten auch die möglichen Änderungskündigungen einreichen.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die mögliche Bezugsdauer beträgt zwölf Monate, aber das ist vom Einzelfall abhängig.

Wie hoch ist Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wenn Arbeitnehmer/innen mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz 67 Prozent.

Reicht das Geld der Bundesagentur für Arbeit für eine schwere Konjunkturkrise aus?
Die Bundesagentur für Arbeit ist auf eine mögliche schwere Krise vorbereitet. Sie kann bei Bedarf auf Konjunkturreserven zurückgreifen. Diese liegen derzeit bei 26 Milliarden Euro.

Beratung und weitergehende Informationen für Arbeitgeber unter der Hotline 0800 45555 20

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen)

 

 

Notfallfonds ohne Kreditcharakter hat für Freiberufler oberste Priorität

Notfallfonds ohne Kreditcharakter hat für Freiberufler oberste Priorität

Zu den Auswirkungen der Corona-Krise und angekündigten sowie darüber hinaus erforderlichen Maßnahmen hat der BFB eine Umfrage bei seinen Mitgliedsorganisationen durchgeführt.

– Acht von zehn Freiberuflern befürchten deutliche Einbußen.
– Notfallfonds am wichtigsten, gefolgt von Kurzarbeitergeld ohne Quorum und zinsfreier Stundung von Steuerzahlungen.
– Im Schulterschluss zwischen Politik und Wirtschaft Lösungen erarbeiten.

Prof. Dr. Ewer: „Notfallfonds ohne Kreditcharakter hat für Freiberufler oberste Priorität.“

„Die Freiberufler spüren bereits jetzt, dass sie nicht verschont bleiben. Alle rechnen mit Einbußen, teils akut, teils in der nächsten Zeit, wenn die Krise noch massiver durchschlägt. Rund acht von zehn Freiberuflern befürchten deutliche Einbußen. Die Hälfte erwartet sehr stark, ein gutes Drittel stark und rund 15 Prozent mittelstark betroffen zu sein“, so verdichtet BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer die Ergebnisse einer verbandsinternen Umfrage.

„Mit weitem Abstand hat für uns Freiberufler laut unserer Umfrage ein Notfallfonds ohne Kreditcharakter oberste Priorität. Als Nächstes nennen die Befragten, dass das Kurzarbeitergeld ohne jedes Quorum gewährt werden sollte. Nahezu gleich wichtig ist die generelle zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen. Der erleichterte Bezug von Arbeitslosengeld II folgt in der Bewertung. Kredithilfen sowie Bürgschaften und ein ausreichendes Angebot an Betriebsmittelkrediten zur Finanzierung des laufenden Geschäfts werden nachfolgend genannt.

Wir begrüßen die bestehenden und in Aussicht gestellten Maßnahmen der Bundesregierung. Der enge Schulterschluss zwischen Politik und Wirtschaft ermöglicht es, Probleme zu identifizieren und Lösungen zu konzipieren, um die Folgen bestmöglich abzumildern. Sollten die jetzigen Maßnahmen nicht ausreichen, gilt es, gemeinsam neue Instrumente zu entwickeln“, so der BFB-Präsident weiter.

 

Bundeskabinett bringt Eckpunkte der Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler auf den Weg

Bundeskabinett bringt Eckpunkte der Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler auf den Weg

– Liquidität sichern, Kosten abdecken
– Bei Umsetzung zählt jetzt jeder Tag

Prof. Dr. Ewer: „Positiver Impuls, um gerade kleine Freiberufler am Markt zu halten.“

„Der BFB begrüßt die mit bis zu 50 Milliarden Euro ausgestattete geplante Soforthilfe der Bundesregierung für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Sie ist ein wichtiges unbürokratisches Instrument, um besonders die Freiberufler am Markt zu halten, die keine kreditfinanzierten Hilfen in Anspruch nehmen können und ihre laufenden Kosten decken müssen“, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer zu den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkten zur Soforthilfe, die auch der BFB zuvor gefordert hatte.

„Diese Zuschüsse sind wertvoll, um kurzfristig Existenzen zu sichern, die durch die Krise unverschuldet in Schräglage geraten sind. Allerdings werden die Beträge von 9.000 beziehungsweise 15.000 Euro dieser Einmalzahlung angesichts laufender Kosten, denen teilweise stark reduzierte oder auch komplett entfallende Einnahmen gegenüberstehen, bei vielen nur einen kurzen Zeitraum abdecken können.

Eile ist geboten, jeder Tag zählt. Diejenigen Freiberufler, die keine üppigen Rücklagen haben, werden nicht lange durchhalten können. Mit Blick auf diese Gruppe schließt sich das Zeitfenster bereits, die nächsten vier, maximal sechs Wochen sind entscheidend.“