Verhältnismäßigkeitsprüfung in Deutschland mangelhaft umgesetzt?
Die Europäische Kommission kommt zumindest zu diesem Schluss und leitete daher am 2. Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – ein. Die EU-Kommission stellte nach eingehender Prüfung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen fest, dass verschiedene Anforderungen der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden und somit die Gefahr besteht, dass die Richtlinie in der Praxis nicht wirksam sein könnte. Gegenwärtig ist nicht bekannt, welche Punkte in Deutschland konkret bemängelt werden. Über alle adressierten Mitgliedstaaten hinweg werden aber Beispiele genannt. Diese reichen von nicht oder nicht ausreichend berücksichtigten Reglementierungen über nicht korrekt umgesetzte Kriterien der Verhältnismäßigkeitsprüfung bis hin zu nicht vorhandenen Vorkehrungen für die erforderlichen verfahrenstechnischen Garantien (zum Beispiel Objektivität der Prüfungen, wirksame Ex-post-Überwachungsmechanismen sowie Information und Einbeziehung der Interessenträger). Alle betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu antworten.