Rechengrößen in der Sozialversicherung

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Ende vergangener Woche stimmte der Bundesrat der Verordnung über die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025 zu. Laut Pressemeldung der Bundesregierung führt dies zu einer Anpassung der wichtigsten Beitrags- und Berechnungsgrenzen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Zum 1. Januar 2026 werden sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhöhen. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird steigen: auf 8.450 Euro im Monat. 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro im Monat. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2026 vorläufig 51.944 Euro im Jahr betragen. 2025 waren es 50.493 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2026 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 69.750 Euro liegen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat erhöhen. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro. 2025 waren es noch 73.800 Euro jährlich beziehungsweise 6.150 Euro im Monat.

Die neue Ausgabe von „der freie beruf“ ist da

Die neue Ausgabe von „der freie beruf“ ist da

Unser Mitgliedermagazin rückt die Freien Berufe als unverzichtbare Säule unserer Wirtschaft und Gesellschaft in den Mittelpunkt – ebenso wie ihre starke Rolle als „Local Player“ vor Ort. Wirtschaftsweise Prof. Dr. Veronika Grimm fordert darin tiefgreifende Strukturreformen, um Deutschland wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Saskia Esken MdB (SPD), Vorsitzende des Bundestags-Bildungsausschusses, betont, dass Familie, Bildung und Erwerbsarbeit konsequent zusammengedacht werden müssen, um dem Arbeits- und Fachkräftemangel zu begegnen. Eindrucksvoll zeigt die aktuelle Statistik zudem die Beschäftigungskraft der Freien Berufe: Sie sichern rund 4,8 Millionen Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland. Interessierte können hier reinschauen. Wer die Ausgabe probelesen möchte, schreibt bitte an: redaktion@der-freie-beruf.de.

Neue Richtlinie zur Förderung von Messepräsentationen beschlossen

Neue Richtlinie zur Förderung von Messepräsentationen beschlossen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen hat eine aktualisierte Richtlinie zur Unterstützung von Messeauftritten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe veröffentlicht. Ziel ist es, die Marktpräsenz niedersächsischer Unternehmen im In- und Ausland zu stärken und insbesondere jungen Betrieben den Zugang zu wichtigen Messeplattformen zu erleichtern. Die Förderung umfasst sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftsstände und setzt klare Rahmenbedingungen für Art, Umfang und Voraussetzungen der finanziellen Unterstützung. Die vollständige Richtlinie ist im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 557 nachzulesen.

Zur Richtlinie

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