Flächendeckende Struktur von Freiberuflern in Niedersachsen bleibt unverzichtbar
Neujahrsempfang der Freien Berufe Niedersachsen trifft erneut auf großes Interesse
Hannover: Zum zweiten Mal lud der Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen e. V. (FBN) zum Neujahrsempfang in die Räumlichkeiten der Ärztekammer Niedersachsen ein.
Verbandspräsident Robert Marlow bekräftigte in seiner Eröffnung die Rolle der Freien Berufe in Niedersachsen und forderte: „Freiberuflichkeit lebt von Verantwortung, nicht von Vorgaben. Wer unabhängige Beratung, qualitätsvolle Planung, medizinische Versorgung und einen funktionierenden Rechtsstaat will, kann sich auf die Expertise derjenigen verlassen, die diese Leistungen erbringen. Mit dem Leitbild der Freien Berufe haben wir gemeinsam mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium einen klaren Kompass formuliert. Jetzt kommt es darauf an, ihn politisch ernst zu nehmen – mit weniger Bürokratie, verlässlichen Rahmenbedingungen und dem Mut, Eigenverantwortung zuzulassen.“
Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne: „Die Freien Berufe sind eine unverzichtbare Säule des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen. Mit dem gemeinsam verabschiedeten Leitbild haben wir ein klares Fundament geschaffen, das die Innovationskraft und die hohe fachliche Qualität dieser Berufsgruppen unterstreicht. Gerade die Verbindung aus persönlicher Verantwortung und Gemeinwohlverpflichtung macht sie zu einem Motor für Stabilität und Vertrauen in unserem Land. Als Landesregierung ist es uns ein zentrales Anliegen, die Rahmenbedingungen für die Freien Berufe so zu gestalten, dass sie ihre wichtige Funktion für die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft kraftvoll und unabhängig ausüben können.“
Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie und Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand Gitta Connemann machte deutlich: „Eine starke Wirtschaft braucht starke Freie Berufe. Sie sind Partner des Mittelstands. Sie treiben Innovation voran. Sie machen Infrastruktur- und Bauprojekte möglich. Sie sorgen für Recht, Ordnung und Sicherheit. Und sie gestalten nachhaltige Entwicklung. Freiberuflerinnen und Freiberufler übernehmen Verantwortung. Jeden Tag. Auch für den Nachwuchs. Sie bilden aus. Sie sichern Fachkräfte. Klar ist aber auch: Die Herausforderungen sind groß. Die Freien Berufe brauchen eines nicht: Bevormundung. Die Innovatoren, Möglichmacher, Sicherheitsgaranten und Gestalter verdienen verlässliche, faire Rahmenbedingungen. Das Leitbild der Freien Berufe in Niedersachsen ist dafür ein wichtiger Kompass. Auch für uns in der Politik.“
Der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe Dr. Stephan Hofmeister betonte: „Die Freien Berufe brauchen Vertrauen statt Gängelung und unser Standort einen echten Befreiungsschlag für mehr Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft und Zukunftskraft. Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Herz schlägt im Mittelstand mit seinen dezentralen, flächendeckenden Strukturen. Die Freiberuflerinnen und Freiberufler als großer Teil des Mittelstands sind vor Ort – da, wo man sie braucht. Sie sind auch ein entscheidender Faktor, um unser Land gegen Krisen und Katastrophen zu wappnen. Umso mehr wartet der freiberufliche Mittelstand auf mehr Freiheit – nicht auf mehr Staat und mehr Investoren. Hier finden wir im BMWE mit der Mittelstandsbeauftragten ein ordnungspolitisches Grundverständnis und spürbare Unterstützung.“
FBN-Vizepräsidentin und Gastgeberin Dr. med. Martina Wenker wies schon zu Beginn in Ihrer Begrüßung an die ca. 200 Gäste auf die besondere Bedeutung der eigenverantwortlichen Tätigkeit aller Freien Berufe hin: „Zur freien Berufsausübung gehört insbesondere auch die Freiheit, selbst in komplexen und herausfordernden Situationen Entscheidungen eigenverantwortlich nach fachlicher Kenntnis, eigenem Gewissen und in kollegialer Übereinstimmung zu treffen. Diese Grundlage der Weisungsungebundenheit in fachlichen Fragen wurde aktuell durch das sogenannte Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2025 hervorgehoben. Nicht nur für die ärztliche Tätigkeit, sondern für alle freien Berufe wurde hierdurch die übergeordnete Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Berufsausübungsfreiheit gestärkt. Besonders zu beachten ist hierbei auch, dass diese höchstrichterliche Entscheidung auf Betreiben von 14 im Angestelltenverhältnis tätigen Kolleginnen und Kollegen gefällt worden ist. Dies macht deutlich: Die Ausübung eines freien Berufs umfasst sowohl selbstständige als auch angestellte Tätigkeit.“
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