Arbeitnehmer in Deutschland sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Deutsche Bundestag beschloss Ende vergangener Woche im Eilverfahren einstimmig einen Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Der Gesetzentwurf war zuvor vom Bundeskabinett gebilligt worden. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit beantragen können. Die Regelungen treten nunmehr rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.

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