Ein EU-Datengesetz („Data Act“) soll zu harmonisierten Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung führen und zugleich zur Wettbewerbsstärkung und Innovationsförderung in der Datenwirtschaft beitragen – nicht zuletzt im Bereich der Künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen für das Training von Algorithmen benötigt werden. Am 14. März 2023 verabschiedete das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) seine Position dazu. Damit sind die Abgeordneten nun bereit für die kommenden Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union. Zu begrüßen ist, dass sich die Bereitstellung von Daten gegenüber öffentlichen Stellen nach dem Willen des EP nicht auf solche Daten erstrecken darf, die dem Berufsgeheimnis unterliegen. Zudem sollen die Regeln über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gestärkt werden. Die geplante Verordnung bildet neben dem Daten-Governance-Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Nutzung von Daten, welches am 23. Juni 2022 in Kraft getreten ist, den zweiten Pfeiler der Europäischen Datenstrategie.