Die Rückforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen von Corona-Soforthilfen in drei beispielhaften Fällen (Az.: 4 A 1986/22, 4 A 1987/22, 4 A 1988/22) sind rechtswidrig, die entsprechenden Bescheide sind aufzuheben. Dies geht aus der Ende vergangener Woche veröffentlichten Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hervor. Das Gericht bestätigte damit die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, gegen die das Land in Berufung gegangen war. Mit seinen Schlussbescheiden habe das Land die Vorgaben der Bewilligungsbescheide nicht beachtet. Allerdings hätte sich objektiven Empfängerinnen und Empfängern der Bewilligungsbescheide aufdrängen müssen, „dass die Soforthilfe vollumfänglich nur zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden durfte“. Das Land könnte nun neue „Schlussbescheide“ ausstellen, um die zu viel bezahlten Beträge zurückzufordern. Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag will zu dem Thema in die politische Debatte gehen. In der Vorberichterstattung zitierte der WDR auch BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki: Viele Selbstständige hätten sich in der Pandemie ungerecht behandelt gefühlt. Dies verstärke sich durch eine teils rigide Rückforderungspraxis der Behörden ohne Augenmaß.

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