Um Bürokratie abzubauen und Vorgaben zu vereinfachen, legte die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 das erste Omnibus-Paket vor. Dies betrifft vor allem die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD). Zentrales Element ist ein Vorschlag zur inhaltlichen Änderung beider Richtlinien. Der Anwendungsbereich der CSRD soll stark eingeschränkt werden – rund 80 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen würden ausgenommen. Auch bei der CSDDD sollen nicht zuletzt KMU besonders geschützt werden, etwa durch reduzierte Anforderungen bei der Risikoanalyse. Ferner sollen Klimaschutzpläne nicht mehr verpflichtend sein und eine einheitliche zivilrechtliche Haftung entfallen. Das Paket ist im Europäischen Parlament (EP) äußerst umstritten. Die Positionen reichen von Ablehnung der Richtlinien bis zu Ablehnung der Änderungen. Die Abstimmung im EP ist für Oktober 2025 geplant. Im Rat der Europäischen Union sind die Verhandlungen weiter fortgeschritten. Am 23. Juni 2025 wurde eine Allgemeine Ausrichtung angenommen. Da mit einem Abschluss der Verhandlungen nicht vor dem ersten Halbjahr 2026 gerechnet wird, schlägt der Rat nun vor, die Umsetzungsfrist der CSDDD auf 2028 zu verschieben.

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