Die Bundesregierung befasste sich am 8. April 2020 mit einer Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz für systemrelevante Berufe. Mitarbeiter bestimmter Branchen sollen demnach über die bisherigen täglichen Arbeitszeiten hinaus und auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten dürfen. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Juli 2020. Die Verordnung setzt das geltende Arbeitszeitgesetz teilweise außer Kraft. Danach soll die täglich erlaubte Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden erhöht, die vorgeschriebenen Ruhezeiten um zwei auf neun Stunden verkürzt werden können. In dringenden Ausnahmefällen kann die Wochenarbeitszeit auch über 60 Stunden hinaus verlängert werden, so der Entwurf. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist für den Nachmittag des 9. April 2020 geplant.