Bis zum 20. August 2020 stellten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) 38.592 Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 709 Millionen Euro, davon bewilligten die Bundesländer bisher Finanzhilfen in Höhe von 248 Millionen Euro. Um das Antragsverfahren schlank zu halten und KMU vor hohen Kosten für die Antragstellung zu schützen, ist in den Vollzugshinweisen zu den Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern zur Überbrückungshilfe geregelt, dass bei Fördersummen unter 15.000 Euro der prüfende Dritte die Plausibilitätsprüfung der Antragsangaben auf offensichtliche Widersprüche oder Falschangaben beschränken kann. Insgesamt wurden mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 24,6 Milliarden Euro für die Corona-Überbrückungshilfe bereitgestellt, die Schätzung über den benötigten Umfang basierte auf Angaben des Unternehmensregisters des Statistischen Bundesamtes. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/21823) auf eine Kleine Anfrage (19/21568) hervor, über die der Deutsche Bundestag am 28. September 2020 informierte. Darin führt die Bundesregierung zudem aus, dass in den zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen über die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für Corona-Soforthilfen die Länder bis zum 31. März 2021 einen Schlussbericht über die Durchführung des Programms an den Bund zuleiten sollen.