Verhältnismäßigkeitsprüfung in Deutschland mangelhaft umgesetzt?

Verhältnismäßigkeitsprüfung in Deutschland mangelhaft umgesetzt?

Die Europäische Kommission kommt zumindest zu diesem Schluss und leitete daher am 2. Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – ein. Die EU-Kommission stellte nach eingehender Prüfung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen fest, dass verschiedene Anforderungen der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden und somit die Gefahr besteht, dass die Richtlinie in der Praxis nicht wirksam sein könnte. Gegenwärtig ist nicht bekannt, welche Punkte in Deutschland konkret bemängelt werden. Über alle adressierten Mitgliedstaaten hinweg werden aber Beispiele genannt. Diese reichen von nicht oder nicht ausreichend berücksichtigten Reglementierungen über nicht korrekt umgesetzte Kriterien der Verhältnismäßigkeitsprüfung bis hin zu nicht vorhandenen Vorkehrungen für die erforderlichen verfahrenstechnischen Garantien (zum Beispiel Objektivität der Prüfungen, wirksame Ex-post-Überwachungsmechanismen sowie Information und Einbeziehung der Interessenträger). Alle betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu antworten.

Demografische Entwicklung lässt Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen

Demografische Entwicklung lässt Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen

Die Zahl der Erwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt potenziell zur Verfügung stehen, sinkt langfristig aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels. Selbst bei einer steigenden Erwerbsquote der Frauen und der Älteren sowie einer jährlichen Nettozuwanderung von 100.000 Personen wird sie von 47,4 in 2020 auf voraussichtlich 44,4 Millionen zurückgehen. Nur mit einer jährlichen Nettozuwanderung von 400.000 Personen bliebe das Arbeitskräfteangebot bis 2060 nahezu konstant. Das geht aus einer am 23. November 2021 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Demografisch bedingt nimmt das sogenannte Erwerbspersonenpotenzial ohne Zuwanderung bis 2035 um 7,2 Millionen, bis 2060 sogar um insgesamt 16 Millionen Arbeitskräfte ab.

Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus erneut verlängert

Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus erneut verlängert

Für Unternehmen wird das bewährte und aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbstständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. November 2021.

Freie Berufe im Koalitionsvertrag

Freie Berufe im Koalitionsvertrag

Am 24. November 2021 legten die Ampel-Parteien ihr Konzept für einen Koalitionsvertrag vor. Darüber werden nun die Parteigremien nach derzeitiger Planung bis zum ersten Dezemberwochenende befinden. Die Freien Berufe werden adressiert: Im Wirtschaftskapitel ist eine Passage überschrieben mit „Mittelstand, Handwerk und Freie Berufe“. Darin heißt es: „Unsere Wirtschaftspolitik setzt auf zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Mittelstand, für ein starkes Handwerk und für Freie Berufe.“ Ebenso werden die Freien Berufe im Kapitel zu „Deutschlands Verantwortung für Europa und die Welt“ erwähnt. Darin heißt es: „In den Mitgliedstaaten haben sich insbesondere bei freien Berufen unterschiedliche Systeme von Leistungserbringung, Selbstverwaltung und Selbstkontrolle herausgebildet. Diese Unterschiede gilt es bei Rechtsakten der EU zu berücksichtigen.“ Aus Sicht des BFB wertvolle Bekenntnisse zu den deutschen Freien Berufen und ihrem System. Auch die berufsständischen Versorgungswerke werden, zwar nicht direkt genannt, aber dennoch anerkannt. In der Passage zur Absicherung Selbstständiger heißt es: „Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen.“

Steuerschätzung bis 2025 deutlich höher als erwartet

Steuerschätzung bis 2025 deutlich höher als erwartet

Ende vergangener Woche wurden laut einer Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen die Ergebnisse der 161. Steuerschätzung mitgeteilt. Die Steuereinnahmen bis einschließlich 2025 liegen im Vergleich zur Schätzung im Mai 2021 durchschnittlich jährlich um gut 35 Milliarden Euro und damit insgesamt um knapp 180 Milliarden Euro höher. Davon profitieren alle staatlichen Ebenen, Bund, Länder und Gemeinden. Demnach kann der Bund in diesem Zeitraum mit einem Plus in Höhe von 71,7 Milliarden Euro rechnen, die Länder können mit 86 Milliarden Euro rechnen und die Gemeinden mit 27,6 Milliarden Euro.

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