Im Jahr 2020 erhielten in Deutschland 21,8 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 341 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente. Wie das Statistische Bundesamt in der Pressemitteilung vom 12. August 2021 mitteilt, waren das rund 0,7 Prozent oder 146.000 Rentenempfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,1 Prozent oder 13,5 Milliarden Euro. Knapp 64 Prozent der Rentenleistungen im Jahr 2020 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (217 Milliarden Euro). Dies beruht auf der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Regelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Diese Übergangsregelung ist Grundlage (steuer-)rechtlicher Diskussionen um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renteneinkünften. Am 31. Mai 2021 veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) hierzu Berechnungsgrundlagen, die belegen, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Das Bundesministerium der Finanzen kündigte an, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform zu entwickeln, die die BFH-Vorgaben umsetzt und eine Doppelbesteuerung von Renten vermeidet.