Das Geschäftsmodell des Betreibers einer Plattform, die einen algorithmengesteuerten Direktvergleich von Mieten mit dem jeweiligen Mietspiegel ermöglicht, verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Dieses Modell darf auf Inkassobasis betrieben werden, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) laut seiner Pressemitteilung vom 27. November 2019 in seiner – noch unveröffentlichten – Entscheidung vom selben Tag (Aktenzeichen VIII ZR 285/18). Die Abtretung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis an einen Inkassodienstleister ist wirksam. Das Geschäftsmodell bewegt sich im Rahmen der erlaubten Inkassotätigkeit und stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz dar, welcher die Abtretung unwirksam machen würde, befanden die Karlsruher Richter. Dies ist das erste Urteil in Sachen Legal Tech in
Deutschland. Für den außergerichtlichen Forderungseinzug öffnet der BGH faktisch damit den Markt für Legal-Tech-Anbieter in Form des Inkassodienstleisters. Mit der Einziehung der Forderung dürfen diese auch Rechtsberatung erbringen.