Auch die Einführung des Bürgergelds (Zwölftes Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze) beschloss das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 14. September 2022, worüber die Bundesregierung berichtete. Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können, wobei Ziel eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sei. Die Berechnung der Regelbedarfe werde neu gefasst, insbesondere werde in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Außerdem gelten höhere Freibeträge. Der Gesetzesentwurf soll voraussichtlich am 13. oder 14. Oktober 2022 erstmalig im Deutschen Bundestag und am 28. Oktober 2022 im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig.