Der Bundesrat billigte Ende vergangener Woche die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise, die der Deutsche Bundestag verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt. Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder durch außergerichtliche Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Der BFB positionierte sich zur geplanten Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, welche im Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes geregelt ist. Der BFB begrüßt die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in puncto Überschuldung. Überdies befürwortet er, dass eine Verlängerung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht vorgesehen ist.

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