Wie der Deutsche Bundestag Ende vergangener Woche mitteilte, legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf (20/737) zum Wechsel der Zuständigkeit für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) vom Bundeskanzleramt zum Bundesministerium der Justiz vor. Darüber hinaus werden Anpassungen bei den Regelungen zur Besetzung des NKR (keine Karenzzeit für Tätigkeiten in gesetzgebenden Körperschaften) und zur Berufung des Vorsitzes (nur eine einmalige Wiederberufung) getroffen. In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf empfiehlt der NKR, ergänzend zu den beabsichtigten organisatorischen Maßnahmen auch die methodischen und verfahrenstechnischen Weiterentwicklungen der letzten Jahre auf dem Gebiet des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung bei der ohnehin notwendigen technischen Anpassung des Gesetzes zur Einsetzung eines NKR zu berücksichtigen und gesetzlich zu verankern.