BFB-Mitgliederversammlung: Dr. Romy Ermler als Vizepräsidentin gewählt

BFB-Mitgliederversammlung: Dr. Romy Ermler als Vizepräsidentin gewählt

Die Mitgliedsorganisationen des BFB kamen am 2. Juni 2026 in Berlin zu ihrer jährlichen Mitgliederversammlung zusammen. Im Mittelpunkt standen Nachwahlen zum Präsidium und Vorstand sowie die Diskussion aktueller Herausforderungen für die Freien Berufe. Neu ins Präsidium gewählt wurde Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer. Neu in den Vorstand rückten Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer, und Dr. Fabian Widder, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, nach. „Die Freien Berufe stehen vor einer entscheidenden Wegmarke. Das zunehmende Interesse externer Investoren an traditionell freiberuflich geprägten Strukturen, Diskussionen über bewährte Formen der Selbstverwaltung und die wirtschaftliche Unsicherheit in Deutschland zeigen, dass wir die Rahmenbedingungen für freiberufliches Arbeiten aktiv verteidigen und weiterentwickeln müssen“, sagte BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister. Neben den Personalentscheidungen prägten wirtschaftspolitische Fragen die Beratungen. Themen waren die Fachkräftesicherung, der zunehmende Einfluss von Fremdinvestoren auf freiberufliche Strukturen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Selbstständige. Bereits am Vorabend hatten die Landesverbände des BFB diese Themen intensiv mit Dr. Michael Meister (CDU), Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bundeskanzleramt, diskutiert, bevor der Tag bei einem Get-together im Garten des Hartmannbundes ausklang.

Mehr Tempo bei der Digitalisierung gefragt

Mehr Tempo bei der Digitalisierung gefragt

Den meisten Menschen in Deutschland geht die Digitalisierung zu langsam. Insgesamt knapp drei Viertel (73 Prozent) wünschen sich mehr Tempo: 46 Prozent sagen, die Digitalisierung gehe ihnen viel zu langsam, 27 Prozent eher zu langsam. Vor zwei Jahren sagten 59 Prozent, es gehe ihnen viel oder eher zu langsam. Das sind Ergebnisse einer Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, die am 1. Juni 2026 vorgestellt wurde. Nur noch 13 Prozent der Deutschen empfinden das Tempo der Digitalisierung als eher zu schnell oder viel zu schnell (2024: 22 Prozent). Jede und jeder Zehnte (zehn Prozent) hält das aktuelle Tempo hingegen für genau richtig, nach 16 Prozent 2024. Besonders verbreitet ist die Sorge, digital nicht mithalten zu können, unter Älteren. Bei den 16- bis 29-Jährigen sagen dies 35 Prozent, unter den 30- bis 49-Jährigen 36 Prozent. Bei den 50- bis 64-Jährigen sind es 46 Prozent, bei den 65- bis 74-Jährigen 53 Prozent und bei den Über-75-Jährigen 67 Prozent. Auch zwischen Frauen und Männern zeigen sich Unterschiede: 49 Prozent der Frauen sorgen sich, der technischen Entwicklung nicht folgen zu können, bei den Männern sind es 40 Prozent.

Neue Folge „Klotzki und Sigmund“: Kritik oder Pessimismus?

Neue Folge „Klotzki und Sigmund“: Kritik oder Pessimismus?

Wann wird berechtigte Kritik an der Regierung zum Dauerpessimismus? Und welche Rolle spielen Politik und Kommunikation dabei? In der neuen Folge von „Klotzki und Sigmund“ diskutieren Peter Klotzki und Thomas Sigmund über die Stimmung in Deutschland, den Umgang mit der schwarz-roten Koalition und die Frage, wie öffentliche Debatten unser politisches Klima prägen. Im Fokus stehen dabei auch die Kommunikationsstrategien von Bundeskanzler Friedrich Merz und Vizekanzler Lars Klingbeil. Eine kompakte Analyse über Erwartungen, Wahrnehmungen und die Frage, ob Deutschland seine Regierung manchmal schlechter redet, als sie ist. Jetzt überall hören, wo es Podcasts gibt – beispielsweise auf Spotify oder Apple Podcasts. Und als Video auf YouTube.

Teilzeitquote auf neuem Höchststand

Teilzeitquote auf neuem Höchststand

Wie das Statistische Bundesamt am 27. Mai 2026 auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus mitteilte, arbeiteten abhängig Beschäftigte in Vollzeit 2025 durchschnittlich 39,9 Stunden pro Woche. 2015 waren es noch 40,5 Stunden. Gegenüber 2024 blieb die Wochenarbeitszeit unverändert. Teilzeitbeschäftigte arbeiteten dagegen zuletzt im Schnitt 21,3 Wochenstunden – zwei Stunden mehr als zehn Jahre zuvor und 0,1 Stunden mehr als 2024. Insgesamt lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit abhängig Beschäftigter 2025 bei 34 Stunden und damit 0,4 Stunden unter dem Wert von 2015. Die Teilzeitquote erreichte 2025 mit 31,9 Prozent einen Höchststand. Frauen arbeiteten weiterhin deutlich häufiger in Teilzeit als Männer: Jede zweite Frau (50,6 Prozent) war teilzeitbeschäftigt, bei Männern traf dies auf 14,3 Prozent zu. Gegenüber 2015 nahm die Teilzeitquote bei Männern jedoch stärker zu. Besonders groß bleibt der Unterschied bei Eltern: Knapp zwei Drittel der erwerbstätigen Mütter mit minderjährigen Kindern arbeiteten 2025 in Teilzeit, bei Vätern waren es 8,6 Prozent. Auch im höheren Erwerbsalter steigt die Teilzeitquote deutlich an: Unter den 65-jährigen Erwerbstätigen arbeitete mehr als die Hälfte in Teilzeit, bei den 70-Jährigen waren es bereits 90,3 Prozent. Die steigende Teilzeitquote verdeutlicht die wachsende Bedeutung einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Für die Freien Berufe ist dies ein zentrales Thema, für das sich der BFB seit Langem einsetzt.

FBN blickt mit Sorge auf zunehmende Tendenz zum Fremdbesitz bei Freien Berufen

Der Vorstand des Verbandes der Freien Berufe in Niedersachsen e. V. (FBN) hat sich bei seiner letzten Sitzung intensiv mit den Tendenzen und Vorgaben für die Beteiligung von berufsfremden Investoren bei freiberuflichen Berufsgesellschaften beschäftigt. Anlass war eine geplante Gesetzänderung für bei Steuerberaterkammern registrierte Berufsausübungsgesellschaften, die das Verbot der Beteiligung von Finanzinvestoren künftig klarstellt.

Der FBN-Vorstand begrüßte diese geplante Regelung ausdrücklich. In vielen Bereichen der Freien Berufe, wie zum Beispiel bei den Heilberufen, aber auch im Bereich der Architekten und Ingenieure, gibt es bereits heute eine zunehmende Tendenz zum Einstieg gewerblicher Teilhaber.

„Wenn der Gesetzgeber hierbei nicht klare Grenzen setzt, werden die Grundsätze der freiberuflichen und damit der fachlich unabhängigen Leistungserbringung ausgehebelt“, sagte der FBN-Präsident Robert Marlow am Rande der Sitzung. Klar wurde bei der Sitzung aber auch, dass es dabei keine Lösung gibt, die für alle Freien Berufe in gleicher Weise taugt.

Steigender Kapitalbedarf zum Beispiel für den Einsatz von künstlicher Intelligenz lässt den Büros teilweise keine andere Wahl, als kapitalstarke Partner aufzunehmen. Umso wichtiger ist dann aber einerseits eine hohe Transparenz gegenüber den Mandanten, Patienten und Bauherren. Andererseits müssen sich die Kammern verstärkt mit der Herausforderung auseinandersetzen, wie es mit berufsrechtlichen Instrumenten gelingen kann, den Kammermitgliedern für ihre Unabhängigkeit in den fachlichen Entscheidungen in diesen Strukturen den Rücken zu stärken.

Der FBN hatte 2025 gemeinsam mit der niedersächsischen Landesregierung ein Leitbild der Freien Berufe vereinbart, indem die Bedeutung der Fachlichkeit und der Unabhängigkeit von gewerblichen Interessen im Interesse von Patienten, Bauherren und Mandanten betont wird.

 

Keine „A1-Bescheinigungen“ für Geschäftsreisen mehr

Keine „A1-Bescheinigungen“ für Geschäftsreisen mehr

Die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten billigten am 29. April 2026 die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene Überarbeitung der Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Das komplexe Dossier kam jahrelang nicht voran. Bereits im Jahr 2016 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag dazu vorgelegt. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss sollen die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit aktualisiert und so gestaltet werden, dass sie klarer, gerechter und einfacher durchzusetzen sind. Dies betrifft nicht zuletzt auch die Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer und Selbstständige. Die Vorabnotifizierung und Attestierung von Geschäftsreisen („A1-Bescheinigung“) entfällt. Ausgenommen sind ferner kurzfristige Tätigkeiten, das heißt Tätigkeiten mit einer Höchstdauer von drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 aufeinanderfolgenden Tagen – wobei Tätigkeiten im Bausektor nicht unter die Ausnahme für kurzfristige Tätigkeiten fallen. Die nun erzielte vorläufige Einigung muss vom Rat der Europäischen Union und dem EU-Parlament noch förmlich angenommen werden.