Anmeldung zur Premiere des Tags der jungen Freien Berufe

Anmeldung zur Premiere des Tags der jungen Freien Berufe

Am 7. November 2025 lädt das BFB-Gesprächsforum „Junge Freie Berufe“ erstmals zum Tag der jungen Freien Berufe nach Berlin ein. Ab 13 Uhr erwartet Sie ein vielseitiges Programm mit inspirierenden persönlichen Geschichten, Impulsen für berufspolitisches Engagement sowie praxisnahen Einblicken in Gründung, Nachfolge und Strategien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem werden zentrale politische Forderungen junger Freiberuflerinnen und Freiberufler thematisiert. Es gibt keine formale Altersgrenze – besonders angesprochen sind jedoch junge Berufsträgerinnen und Berufsträger bis circa 45 Jahre. Mit dabei sind engagierte Berufsträgerinnen und Berufsträger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem BFB-Netzwerk. Aus der Politik haben unter anderem zugesagt: Pascal Reddig MdB (CDU), Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Sebastian Roloff MdB (SPD), wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Beauftragter für Freie Berufe. Das vorläufige Programm finden Sie hier. Ab circa 17 Uhr lädt der lockere Ausklang „Snack & Connect“ zu Austausch und Networking ein. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich. Am Abend geht es ab 18 Uhr weiter mit Drinks in der Meliá Lounge Bar im Erdgeschoss des Hotels an der Friedrichstraße 103, direkt im Herzen Berlins, mit Blick auf das urbane Treiben (Selbstzahlerbasis). Das offizielle Ende ist gegen 20 Uhr vorgesehen. Am Samstagvormittag, 8. November 2025, gibt es bei einer Führung mit Dipl.-Restaurator (FH) Jan-Marek Buch (Buch & Schudrowitz GbR, VDR) exklusive Einblicke in Restaurierung und Denkmalpflege. Der BFB dankt: AIA, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, der Bundesnotarkammer, der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der KfW und Pantamedia.

Rekord bei Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen

Rekord bei Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen

Bei der Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen wurde im vergangenen Jahr mit rund 7.300 Anträgen ein neuer Höchstwert erreicht. Damit ist die Ukraine nach der Türkei der Ausbildungsstaat mit den zweitmeisten Anträgen im Bereich der Anerkennung in Deutschland. Die Antragszahl verfünffachte sich innerhalb von nur zwei Jahren. Auch bei der Zeugnisbewertung ukrainischer Hochschulabschlüsse gab es mit 45.100 Anträgen einen neuen Höchststand. Diese Ergebnisse gehen aus dem neuen, am 20. Oktober 2025 veröffentlichten Faktenblatt des Anerkennungsmonitorings des Bundesinstituts für Berufsbildung hervor, welches das Anerkennungsgeschehen seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 empirisch untersucht. Zu 71 Prozent beantragten Frauen die Anerkennung ihrer ukrainischen Berufsqualifikation. Damit liegt ihr Anteil 14 Prozentpunkte höher als der Anteil von Frauen an allen Anerkennungsanträgen unabhängig vom Ausbildungsland. Besonders häufig wurden Anträge auf die reglementierten Berufe Ingenieur/-in, Pflegefachkraft, Lehrer/-in, Erzieher/-in und Arzt/Ärztin gestellt. Für diese Berufe ist unter anderem die Anerkennung notwendig, um sie in Deutschland ausüben zu dürfen. Insgesamt wurde in rund 95 Prozent der Verfahren eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit der Berufsqualifikationen festgestellt.

Aktivrente für Selbstständige öffnen!

Aktivrente für Selbstständige öffnen!

Spitzenverband der berufsständischen Altersvorsorge fordert Gleichbehandlung

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.

Berlin, 23. Oktober 2025
Mit dem Entwurf für ein Aktivrentengesetz will die Bundesregierung das freiwillige (Weiter-)Arbeiten im Alter fördern. Selbstständige sollen von diesem Vorteil jedoch nicht profitieren können. Sowohl aus Gründen der Gerechtigkeit als auch in Anbetracht des Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt und im Hinblick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt kritisiert die ABV die bei der Aktivrente geplante Schlechterstellung von Selbstständigen.

Grundsätzlich ist es gut, dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund der wirtschaftlich angespannten Lage in Deutschland einen Handlungsbedarf erkennt und Beschäftigte sowie weiterhin berufstätige Rentenbezieher steuerlich entlasten will. Auch angestellt tätige Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke würden dann von der Steuerbefreiung von Arbeitseinkommen bis zu einer Höhe von insgesamt EUR 24.000 im Jahr profitieren. Darauf möchte die ABV ausdrücklich hinweisen.

Allerdings berücksichtigt die geplante Aktivrente nicht alle Angehörigen der Freien Berufe. Selbstständigen soll der steuerliche Anreiz nicht gewährt werden. Für die ABV ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, nämlich einen Anreiz zu bieten, das Erwerbspotential oft hochqualifizierter älterer Menschen besser zu nutzen, nicht auch auf diese Gruppe zutreffen sollte. Denn dieses Ziel betrifft abhängig Beschäftigte und selbstständig Tätige gleichermaßen.

Die ABV fordert die Bundesregierung daher auf, die Möglichkeit einer Öffnung der Aktivrente für Selbständige im Allgemeinen wie auch für berufsständisch Versorgte, die keine Beitragspflichtigkeit des Einkommens für den Arbeitgeber nach § 172a SGB VI vorweisen, im Besonderen zu diskutieren.

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) ist die Dachorganisation aller 91 auf Landesrecht beruhenden öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe. Sie vertritt und fördert die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder in Berlin und Brüssel. Generationenfest und wirtschaftlich sorgen die Versorgungswerke für sichere Renten und finanzielle Nachhaltigkeit. Die Altersvorsorgeeinrichtungen sind selbstverwaltet.

Pressemitteilung

Neue Folge des BFB-Podcasts „Rollentausch“ thematisiert Bildung

Neue Folge des BFB-Podcasts „Rollentausch“ thematisiert Bildung

Ist Bildung noch das Fundament unserer Gesellschaft – oder hat die Akademisierung das System aus dem Gleichgewicht gebracht? Und wie gelingt es, die duale Ausbildung wieder attraktiver zu machen? In der aktuellen Folge von „Rollentausch“ sprechen BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki und Handelsblatt-Meinungschef Thomas Sigmund über die großen Bildungsfragen. Im doppelten Dialogformat wechseln die Rollen: Zuerst fragt der Journalist, dann der Wirtschaftsexperte. Die ganze Folge gibt es auf Spotify, Apple Podcasts oder mit Video auf YouTube. Jetzt reinhören!

Aktivrente für Selbstständige öffnen!

BFB zu Koalitionsbeschlüssen: Signale gut, bei Aktivrente Selbstständige nicht vergessen

Der BFB begrüßt die Pläne der Koalition zur Einführung einer Aktivrente. „Die Stoßrichtung stimmt. Wer arbeiten kann, soll arbeiten und dafür braucht es eben Anreize, nicht nur Verpflichtungen“, heißt es in der Pressemitteilung. Entscheidend sei jedoch, dass auch die rund 1,5 Millionen Selbstständigen in den Freien Berufen berücksichtigt werden. „Die Aktivrente will Menschen motivieren, länger zu arbeiten oder wieder einzusteigen. Das ist ein starkes Signal und eine echte Reform. Auch und gerade in den Freien Berufen ist der Mangel an Arbeitskräften schon heute sichtbar und wird auch durch den demografischen Wandel weiter zunehmen“, betont der BFB. Konkret schlägt er vor, die Einbeziehung von Selbstständigen ab 2026 zu ermöglichen und die Wirkung bis Ende 2030 zu überprüfen. Das wäre aus Sicht des BFB ein realistischer Schritt mit Signalwirkung – und eine Chance für die Koalition, ihr Versprechen zur Stärkung der Selbstständigen einzulösen.

Online verfügbare Verwaltungsleistungen

Online verfügbare Verwaltungsleistungen

In Deutschland werden 343 von 579 Verwaltungsleistungen digital angeboten, teils flächendeckend, zuweilen aber auch nur in einer einzelnen Kommune. 199 sind in mehr als der Hälfte der deutschen Städte und Gemeinden umgesetzt. 165 sind flächendeckend ausgerollt, 230 Leistungen nach dem Online-Zugangsgesetz bislang noch gar nicht digital verfügbar. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Digitalverbands Bitkom, die am 23. September 2025 veröffentlicht wurde. Etwas besser sieht es mit den Behördenvorgängen aus, die besonders häufig von Bürgerinnen und Bürgern nachgefragt werden: Die insgesamt 13 sogenannten Fokusleistungen wie Elterngeld oder Eheschließung sind alle in mindestens zehn Prozent der Kommunen digital umgesetzt, zwei davon flächendeckend: Bürgergeld und Einbürgerung. Zugleich attestiert die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger (50 Prozent) laut einer flankierenden Umfrage ihrer Stadt oder Gemeinde einen fortgeschrittenen Digitalisierungsgrad. 70 Prozent trauen der heimischen Verwaltung laut Bitkom einen kompetenten Umgang mit der Digitalisierung zu – aber 90 Prozent wünschen sich, dass diese mit noch mehr Nachdruck verfolgt wird.

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