Flächendeckende Struktur von Freiberuflern in Niedersachsen bleibt unverzichtbar

Flächendeckende Struktur von Freiberuflern in Niedersachsen bleibt unverzichtbar

Neujahrsempfang der Freien Berufe Niedersachsen trifft erneut auf großes Interesse

Hannover: Zum zweiten Mal lud der Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen e. V. (FBN) zum Neujahrsempfang in die Räumlichkeiten der Ärztekammer Niedersachsen ein.

Verbandspräsident Robert Marlow bekräftigte in seiner Eröffnung die Rolle der Freien Berufe in Niedersachsen und forderte: „Freiberuflichkeit lebt von Verantwortung, nicht von Vorgaben. Wer unabhängige Beratung, qualitätsvolle Planung, medizinische Versorgung und einen funktionierenden Rechtsstaat will, kann sich auf die Expertise derjenigen verlassen, die diese Leistungen erbringen. Mit dem Leitbild der Freien Berufe haben wir gemeinsam mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium einen klaren Kompass formuliert. Jetzt kommt es darauf an, ihn politisch ernst zu nehmen – mit weniger Bürokratie, verlässlichen Rahmenbedingungen und dem Mut, Eigenverantwortung zuzulassen.“

Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne: „Die Freien Berufe sind eine unverzichtbare Säule des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen. Mit dem gemeinsam verabschiedeten Leitbild haben wir ein klares Fundament geschaffen, das die Innovationskraft und die hohe fachliche Qualität dieser Berufsgruppen unterstreicht. Gerade die Verbindung aus persönlicher Verantwortung und Gemeinwohlverpflichtung macht sie zu einem Motor für Stabilität und Vertrauen in unserem Land. Als Landesregierung ist es uns ein zentrales Anliegen, die Rahmenbedingungen für die Freien Berufe so zu gestalten, dass sie ihre wichtige Funktion für die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft kraftvoll und unabhängig ausüben können.“

Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie und Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand Gitta Connemann machte deutlich: „Eine starke Wirtschaft braucht starke Freie Berufe. Sie sind Partner des Mittelstands. Sie treiben Innovation voran. Sie machen Infrastruktur- und Bauprojekte möglich. Sie sorgen für Recht, Ordnung und Sicherheit. Und sie gestalten nachhaltige Entwicklung. Freiberuflerinnen und Freiberufler übernehmen Verantwortung. Jeden Tag. Auch für den Nachwuchs. Sie bilden aus. Sie sichern Fachkräfte. Klar ist aber auch: Die Herausforderungen sind groß. Die Freien Berufe brauchen eines nicht: Bevormundung. Die Innovatoren, Möglichmacher, Sicherheitsgaranten und Gestalter verdienen verlässliche, faire Rahmenbedingungen. Das Leitbild der Freien Berufe in Niedersachsen ist dafür ein wichtiger Kompass. Auch für uns in der Politik.“

Der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe Dr. Stephan Hofmeister betonte: „Die Freien Berufe brauchen Vertrauen statt Gängelung und unser Standort einen echten Befreiungsschlag für mehr Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft und Zukunftskraft. Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Herz schlägt im Mittelstand mit seinen dezentralen, flächendeckenden Strukturen. Die Freiberuflerinnen und Freiberufler als großer Teil des Mittelstands sind vor Ort – da, wo man sie braucht. Sie sind auch ein entscheidender Faktor, um unser Land gegen Krisen und Katastrophen zu wappnen. Umso mehr wartet der freiberufliche Mittelstand auf mehr Freiheit – nicht auf mehr Staat und mehr Investoren. Hier finden wir im BMWE mit der Mittelstandsbeauftragten ein ordnungspolitisches Grundverständnis und spürbare Unterstützung.“

FBN-Vizepräsidentin und Gastgeberin Dr. med. Martina Wenker wies schon zu Beginn in Ihrer Begrüßung an die ca. 200 Gäste auf die besondere Bedeutung der eigenverantwortlichen Tätigkeit aller Freien Berufe hin: „Zur freien Berufsausübung gehört insbesondere auch die Freiheit, selbst in komplexen und herausfordernden Situationen Entscheidungen eigenverantwortlich nach fachlicher Kenntnis, eigenem Gewissen und in kollegialer Übereinstimmung zu treffen. Diese Grundlage der Weisungsungebundenheit in fachlichen Fragen wurde aktuell durch das sogenannte Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2025 hervorgehoben. Nicht nur für die ärztliche Tätigkeit, sondern für alle freien Berufe wurde hierdurch die übergeordnete Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Berufsausübungsfreiheit gestärkt. Besonders zu beachten ist hierbei auch, dass diese höchstrichterliche Entscheidung auf Betreiben von 14 im Angestelltenverhältnis tätigen Kolleginnen und Kollegen gefällt worden ist. Dies macht deutlich: Die Ausübung eines freien Berufs umfasst sowohl selbstständige als auch angestellte Tätigkeit.“

Pressekontakt
Nils Marius Kirschstein
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Architektenkammer Niedersachsen
Tel: 0511 28096-68
nils.kirschstein@aknds.de

Foto: Andrea Seifert

EU: Knapp ein Drittel nutzt generative KI

EU: Knapp ein Drittel nutzt generative KI

2025 nutzten 32,7 Prozent der 16- bis 74-Jährigen in der Europäischen Union (EU) generative KI-Werkzeuge. Die meisten Anwenderinnen und Anwender setzten sie für private Zwecke ein (25,1 Prozent), 15,1 Prozent für die Arbeit und 9,4 Prozent für formale Bildung. Das geht aus Daten zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Haushalten und durch Einzelpersonen hervor, die am 16. Dezember 2025 vom Statistischen Amt der EU veröffentlicht wurden. Am weitesten verbreitet war die Nutzung in Dänemark (48,4 Prozent), Estland (46,6 Prozent) und Malta (46,5 Prozent). Die geringsten Anteile verzeichneten Rumänien (17,8 Prozent), Italien (19,9 Prozent) und Bulgarien (22,5 Prozent). Der Wert für Deutschland beträgt 32,3 Prozent.

HDI: Junge Beschäftigte zeigen wachsendes Interesse an Selbstständigkeit

HDI: Junge Beschäftigte zeigen wachsendes Interesse an Selbstständigkeit

Mehr als die Hälfte der Angestellten unter 25 Jahren kann sich einen Schritt in die Selbstständigkeit vorstellen (52 Prozent). Das sind deutlich mehr als im Vorjahr, als der Wert bei 40 Prozent lag. Auch in der Generation der 25- bis 39-jährigen Angestellten zeigt sich wachsendes Interesse an einer Selbstständigkeit (Steigerung von 41 auf 45 Prozent). Dagegen werden ältere Beschäftigte ab 40 Jahren zurückhaltender: Nur noch 26 Prozent von ihnen sehen eine berufliche Selbstständigkeit als Option – das sind nur noch halb so viele wie in der jüngsten Angestelltengruppe. Aufgrund dieser Generationsunterschiede gibt es im Bundesschnitt insgesamt nur eine geringe Steigerung bei der Bereitschaft zur Selbstständigkeit (34 Prozent nach 33 Prozent im Vorjahr). Das geht aus einer repräsentativen Befragung der HDI Versicherungen unter fast 4.000 Berufstätigen hervor, die vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt wurde und deren Ergebnisse am 17. Dezember 2025 veröffentlicht wurden.

2026 bringt mehr Arbeitstage als 2025

2026 bringt mehr Arbeitstage als 2025

Im bundesweiten Schnitt gibt es im kommenden Jahr 250,5 Arbeitstage – 2,4 mehr als 2025, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 9. Dezember 2025 mitteilte. Grund dafür ist, dass Feiertage wie der 3. Oktober und der 26. Dezember auf Wochenenden fallen. Mehr Arbeitstage können sich laut Destatis auch auf die Wirtschaftsleistung auswirken: Ein zusätzlicher Arbeitstag erhöht das Bruttoinlandsprodukt im Schnitt um etwa 0,1 Prozentpunkte – je nach Zeitpunkt im Jahr jedoch mit unterschiedlicher Stärke. Der Wert für 2026 ist der höchste seit 2022. Den Rekord hält weiterhin 2004 mit 252,8 Arbeitstagen, während 1991 mit 246,9 Arbeitstagen den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung aufweist.

BIBB veröffentlicht die Ausbildungsmarktbilanz 2025

BIBB veröffentlicht die Ausbildungsmarktbilanz 2025

Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Daten zum Ausbildungsmarkt 2025. Demnach wurden im Ausbildungsjahr 2025 475.950 Ausbildungsverträge abgeschlossen, ein Rückgang von 2,1 Prozent zum Vorjahr. Die Freien Berufe verzeichnen das größte Wachstum unter den wachsenden Wirtschaftsbereichen, absolut (plus 2.200) sowie relativ (plus knapp fünf Prozent) zum Vorjahr. Die Gründe für den Rückgang in der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung sind vielfältig: wirtschaftliche Unsicherheiten und auch die Schwierigkeit, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Dabei verringerte sich die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen um knapp 22 Prozent auf 54.400. Damit ist der Anteil der unbesetzten Stellen an allen betrieblichen Ausbildungsplatzangeboten auf 10,6 Prozent gesunken – der niedrigste Wert seit 2020 (11,7 Prozent). Aus Sicht der Bewerberinnen und Bewerber hat sich die Situation auf dem Ausbildungsmarkt verschlechtert. Denn zum Stichtag 30. September 2025 hatten rund 84.400 junge Menschen noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und hielten ihren Vermittlungswunsch weiterhin aufrecht – ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um knapp 20 Prozent und der höchste Wert seit 2010.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Ende vergangener Woche stimmte der Bundesrat der Verordnung über die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025 zu. Laut Pressemeldung der Bundesregierung führt dies zu einer Anpassung der wichtigsten Beitrags- und Berechnungsgrenzen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Zum 1. Januar 2026 werden sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhöhen. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird steigen: auf 8.450 Euro im Monat. 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro im Monat. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2026 vorläufig 51.944 Euro im Jahr betragen. 2025 waren es 50.493 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2026 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 69.750 Euro liegen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat erhöhen. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro. 2025 waren es noch 73.800 Euro jährlich beziehungsweise 6.150 Euro im Monat.

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