Gründungszufriedenheit von Start-ups sinkt

Gründungszufriedenheit von Start-ups sinkt

Die meisten Start-up-Gründer würden mit ihrem heutigen Wissen erneut ein Unternehmen gründen. Allerdings geht ihr Anteil gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, die Ende vergangener Woche veröffentlicht wurde. So stimmt zwar jeder Zweite (51 Prozent) voll und ganz der Aussage zu, dass er mit seinen jetzigen Erfahrungen erneut ein Start-up gründen würde. Vor einem Jahr sagten dies 62 Prozent und 2017 rund 66 Prozent. Weitere 34 Prozent stimmen dem eher zu (2018: 31 Prozent, 2017: 29 Prozent). Hierzu hat der BFB im August eigene Umfrageergebnisse veröffentlicht. 85,6 Prozent der Befragten Freiberufler würden nochmals gründen.

Mindestlohn brachte den Betroffenen im Schnitt rund zehn Prozent höhere Löhne

Mindestlohn brachte den Betroffenen im Schnitt rund zehn Prozent höhere Löhne

Das geht aus einer am 10. Dezember 2019 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zu den Effekten des zum 1. Januar 2015 eingeführten flächendeckenden Mindestlohns hervor. Die befürchteten Arbeitsplatzverluste sind laut IAB sehr gering ausgefallen. Sie konzentrierten sich auf den Bereich der Minijobs. Etwa die Hälfte der Minijobs, die zum Jahreswechsel 2014/2015 entfallen sind, wurde in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Dagegen hat sich nur ein sehr kleiner Teil der betroffenen Personen arbeitslos gemeldet, so die Forscher. Auf die Produktivität der Beschäftigten, also den Umsatz pro Beschäftigtem, hatte der Mindestlohn keine Auswirkung. Die höheren Lohnkosten werden demnach nicht durch höhere Produktivität kompensiert. Negative Beschäftigungseffekte im Zuge einer Rezession oder bei deutlichen Mindestlohnerhöhungen können laut IAB nach heutigem Wissen nicht ausgeschlossen werden.

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 beschlossen

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 beschlossen

Das Bundeskabinett beschloss am 11. Dezember 2019 den Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019. Der Bericht zieht eine erfolgreiche Bilanz, da von 2012 bis 2018 insgesamt rund 140.700 Anträge auf Anerkennung allein zu bundesrechtlich geregelten Berufen, darunter etwa drei Viertel in reglementierten Berufen (insbesondere Ärzte sowie Gesundheits- und Krankenpfleger), verzeichnet wurden. Allein 2018 wurden für Berufe mit Bundeszuständigkeit gut 29.000 Gleichwertigkeitsprüfungen beantragt, ein Plus von fast 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Des Weiteren wurde im letzten Jahr mehr als der Hälfte der abgeschlossenen Verfahren in bundesrechtlich geregelten Berufen eine volle Gleichwertigkeit beschieden. In nur 2,3 Prozent der Fälle konnte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden. Bei knapp 70 Prozent der 2018 gestellten Anträge wurde die berufliche Qualifikation in einem Drittstaat erworben, darunter vor allem in Syrien (3.177 Anträge), Bosnien und Herzegowina (2.880 Anträge) sowie Serbien (2.472 Anträge). Um diese Erfolge fortzusetzen, wird die zentrale Informationsplattform „Anerkennung in Deutschland“ und die finanzielle Förderung durch den „Anerkennungszuschuss“ ausgebaut. Für interessierte Fachkräfte im Ausland wird ein zentraler Ansprechpartner, die „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung“, geschaffen.

Haushalt der BA fokussiert Weiterbildung und Qualifizierung

Haushalt der BA fokussiert Weiterbildung und Qualifizierung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) nimmt im kommenden Jahr 35,2 Milliarden Euro ein, unter anderem aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Die Ausgaben liegen bei 36,6 Milliarden Euro. Ausgeglichen wird der Haushalt durch Entnahmen aus Rücklagen. Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,4 Prozent zum 1. Januar 2020 entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmer um insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Ihren Investitionsschwerpunkt legt die BA erneut auf Weiterbildung und Qualifizierung. Das Bundeskabinett genehmigte am 10. Dezember 2019 ihren Haushaltsplan für 2020.

Neues BBiG veröffentlicht

Neues BBiG veröffentlicht

Nachdem die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durch einen Beschluss des Bundesrates am 29. November 2019 abgeschlossen wurde, veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung am 12. Dezember 2019 den neuen Text des BBiG, das zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Der BFB wird zeitnah eine Merkliste mit den wichtigsten Änderungen durch das neue Gesetz erarbeiten und seinen Mitgliedern zur Verfügung stellen.

Freie Berufe verzeichnen Wachstum bei Ausbildungsverträgen

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ging in diesem Ausbildungsjahr mit 525.081 gegenüber dem Vorjahr um 6.333 oder 1,2 Prozent zurück. Zu dieser Entwicklung
trugen besonders stark die betrieblichen Ausbildungsverträge mit einem Minus von 5.814 Stellen bei. Entgegen dem Trend verzeichnen die Freien Berufe ein Plus von 1,9 Prozent sowie der öffentliche Dienst einen Zuwachs von 4,5 Prozent. Bei den zwei größten Ausbildungsbereichen Industrie und Handel sowie Handwerk gibt es Rückgänge von jeweils 1,7 Prozent zum Vorjahr. Die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildungsverträge sank wie in den Vorjahren noch einmal. Rein rechnerisch stehen 100 nachfragenden Jugendlichen 105,2 Ausbildungsangebote gegenüber (Vorjahr: 106). Die Zahl der noch freien Ausbildungsstellen fiel niedriger aus als im Jahr zuvor (ein Minus von 7,8 Prozent). Passungsprobleme bleiben eine Herausforderung, zudem gibt es große regionale Unterschiede. Dies sind Ergebnisse der Erhebung über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum 30. September 2019, die das Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung am 11. Dezember 2019 vorlegte.