Auswirkungen der Corona-Krise auf den Ausbildungsmarkt

Auswirkungen der Corona-Krise auf den Ausbildungsmarkt

Laut einer am 22. Februar 2021 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung plant ein Zehntel der ausbildungsberechtigten Betriebe, ihr Angebot an Lehrstellen im Ausbildungsjahr 2021/2022 einzuschränken oder ganz darauf zu verzichten. Bei Betrieben, die stark von der Pandemie betroffen sind, ist der Anteil mit einem Viertel noch höher. Das gilt insbesondere für das Gastgewerbe mit 28 Prozent der ausbildungsberechtigten Betriebe. Unterschiede zeigen sich auch nach Betriebsgröße: So geben 14 Prozent der ausbildungsberechtigten Kleinstbetriebe an, im kommenden Ausbildungsjahr weniger Auszubildende einzustellen. Bei Großbetrieben sind es dagegen sechs Prozent der Betriebe, die weniger Lehrstellen besetzen wollen. Als Grund dafür nennt mit 93 Prozent ein Großteil der Betriebe, die ihr Ausbildungsplatzangebot zurückfahren oder ganz einstellen wollen, die unsicheren Geschäftserwartungen durch die Covid-19-Pandemie. Finanzielle Gründe geben 71 Prozent der Betriebe an. 34 Prozent nennen außerdem mangelnde räumliche und personelle Kapazitäten als Ursache für das eingeschränkte Ausbildungsangebot. Weitere 33 Prozent geben an, dass die Rekrutierung von Auszubildenden derzeit schwierig ist, unter anderem weil krisenbedingt keine Ausbildungsmessen in persona oder Praktika durchgeführt werden können. 31 Prozent der befragten Betriebe erwarten außerdem, nicht genügend geeignete Bewerber zu finden.

Junge Unternehmen spüren die Auswirkungen der Corona-Krise stärker

Junge Unternehmen spüren die Auswirkungen der Corona-Krise stärker

Im Durchschnitt sind junge Unternehmen nach eigenen Angaben genauso häufig von der Covid-19-Pandemie betroffen wie alle anderen Unternehmen der Privatwirtschaft. Allerdings zeigt sich, dass junge Unternehmen in stärkerer Weise mit negativen oder positiven Auswirkungen der Krise konfrontiert sind. Das folgt aus den am 23. Februar 2021 veröffentlichten Auswertungen einer gemeinsamen Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und des Leibniz Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung. 69 Prozent der Unternehmen sind negativ, 21 Prozent gar nicht und neun Prozent (alle) beziehungsweise zehn Prozent (junge Unternehmen) positiv betroffen. Die Reaktionen auf die Krise fielen unterschiedlich aus. Diejenigen rund zwei Drittel der jungen Unternehmen, die durch die Krise Einschränkungen erleiden, reagierten vielfach mit personalpolitischen Maßnahmen zur kurzfristigen Reduzierung des Arbeitszeitvolumens. Vor allem größere junge Unternehmen setzten auf Maßnahmen wie Kurzarbeit und verpflichtenden Urlaub. Kleinere Unternehmen nutzten eher eine Verkürzung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten, ohne dabei Kurzarbeit zu beantragen. Kündigungen nutzten vor allem größere Betriebe. Fast jedes vierte junge Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten kündigte mindestens einem von ihnen.

Jeder Vierte arbeitet im Homeoffice

Jeder Vierte arbeitet im Homeoffice

Ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland arbeitete Ende Januar 2021 vorwiegend oder ausschließlich im Homeoffice. Der Anteil liegt damit wieder in etwa so hoch wie während des ersten Lockdowns im April 2020 (27 Prozent) und er ist in den vergangenen Monaten gestiegen: von 14 Prozent im November auf 17 Prozent im Dezember und dann auf 24 Prozent im Januar. Das ergibt die neue Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, die am 16. Februar 2021 veröffentlicht wurde.

Fachkräftemangel in der Corona-Krise

Fachkräftemangel in der Corona-Krise

Das neu konzipierte KfW-ifo-Fachkräftebarometer, erstmals veröffentlicht am 18. Februar 2021, zeigt auf, in welchem Umfang Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit durch Fachkräftemangel behindert sehen – insgesamt und nach Wirtschaftszweigen und Regionen differenziert. Im ersten Quartal 2021 wurde die Geschäftstätigkeit von 20,6 Prozent der Unternehmen von Fachkräftemangel behindert. Trotz des Lockdowns waren das 5,6 Prozentpunkte mehr als noch im dritten Quartal 2020. In wichtigen Dienstleistungsbereichen wie Architektur- und Ingenieurbüros, Rechts- und Steuerberatung und Dienstleistungen der Informationstechnik sind zwischen 30 und 50 Prozent der Unternehmen betroffen. In den folgenden Jahren kann Fachkräfteknappheit durch den sukzessiven Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge und das schwache Wachstum der Arbeitsproduktivität zu einem gravierenden Wachstumshemmnis werden. Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint künftig im Frühjahr und Herbst, um die Entwicklung zu analysieren.

Bundesrat zur Insolvenzantragspflicht

Bundesrat zur Insolvenzantragspflicht

Ende vergangener Woche stimmte der Bundesrat einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zu. Diese gilt für Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Voraussetzung ist eine Antragstellung im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021. Soweit allerdings von November bis Ende Februar aus rechtlichen, vor allem beihilferechtlichen oder tatsächlichen Gründen, besonders IT-technischen Gründen, noch keine Anträge gestellt werden konnten beziehungsweise können, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Weiter verlängerte der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates den Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen sowie die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch Steuerberater um ein halbes Jahr.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse vor allem reglementierter Berufe steigert Beschäftigungschancen

Anerkennung ausländischer Abschlüsse vor allem reglementierter Berufe steigert Beschäftigungschancen

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse steigert die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Einwanderern nach einem Jahr um 17 Prozentpunkte und nach drei Jahren um 25 Prozentpunkte im Vergleich zu Personen, die keine Anerkennung ihres Berufsabschlusses beantragt haben. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 9. Februar 2021. Eine Anerkennung führe demnach sehr schnell zu positiven Arbeitsmarkteffekten und diese bleiben auch über die Zeit bestehen, so die Autoren. Das IAB untersucht auch, welche Lohneffekte eine Anerkennung des Berufsabschlusses, also eine Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, nach sich zieht. Zwölf Monate nach der Anerkennung steigen die Tagesverdienste von Personen, deren Abschlüsse anerkannt wurden, um rund acht Prozent im Vergleich zu der Gruppe, die keine Anerkennung beantragt hat. Im Zeitverlauf nimmt diese Differenz zu und steigt drei Jahre nach Anerkennung auf 20 Prozent. Danach verbleibt sie bei durchschnittlich 16 Prozent. Die Forscher unterscheiden in ihrer Studie zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen. Insbesondere in den reglementierten Berufen steigen die Beschäftigungschancen und die Löhne nach der Anerkennung. Die Autoren betonen aber: „Auch in anderen Berufen bieten anerkannte Abschlüsse ein wichtiges Kriterium für Arbeitgeber, um die Qualifikation von Migrantinnen und Migranten einzuschätzen.“