Aug. 23, 2024 | Aktuelles
2023 wurden wieder mehr neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Dennoch hat der Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen ein Rekordhoch erreicht: Mehr als ein Drittel der angebotenen Ausbildungsplätze blieb 2023 unbesetzt – so viele wie nie zuvor. Betriebe nennen den Mangel an geeigneten Bewerbungen als häufigsten Grund. Das geht aus einer am 13. August 2024 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor. 2010 waren es noch 15 Prozent. Die Nichtbesetzungsquote war 2023 in Westdeutschland etwas niedriger als in Ostdeutschland, zudem sinkt sie mit der Betriebsgröße: Kleinstbetriebe konnten rund 57 Prozent der von ihnen angebotenen Ausbildungsplätze nicht besetzen, in Großbetrieben waren es zwölf Prozent. Die größten Rekrutierungsprobleme weisen das Baugewerbe und die personennahen Dienstleistungen – etwa das Friseurgewerbe – auf: Fast die Hälfte aller Ausbildungsplätze blieb hier unbesetzt. Mit knapp 50 Prozent können Ausbildungsplätze am häufigsten mangels geeigneter Bewerbungen nicht besetzt werden. Wenig attraktive Arbeitsbedingungen und das mitunter schlechte Image mancher Ausbildungsberufe spielen aus betrieblicher Sicht die wichtigste Rolle bei der Erklärung von Besetzungsproblemen. Um die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen, setzen Betriebe vor allem auf Prämien und Sonderzahlungen, zum Beispiel bei bestandenen Prüfungen, oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Insgesamt geben 62 Prozent aller Betriebe an, die 2023 Ausbildungsstellen angeboten haben, derartige Leistungen zu zahlen.
Aug. 23, 2024 | Aktuelles
Knapp 4,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2023 im Durchschnitt mehr als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart. Das entsprach einem Anteil von zwölf Prozent der insgesamt 39,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie das Statistische Bundesamt am 1. August 2024 mitteilte. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 13 Prozent etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (zehn Prozent). Für die meisten Beschäftigten war der Umfang der Mehrarbeit auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. 40 Prozent gaben an, durchschnittlich weniger als fünf Überstunden geleistet zu haben. Bei insgesamt 70 Prozent waren es weniger als zehn Stunden. Allerdings leistete knapp ein Fünftel (19 Prozent) der Betroffenen mindestens 15 Stunden Mehrarbeit in der Woche. Von den Personen, die 2023 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, leistete jede oder jeder Fünfte (20 Prozent) unbezahlte Überstunden. 17 Prozent wurden für ihre Überstunden bezahlt. 71 Prozent nutzten ein Arbeitszeitkonto für die geleistete Mehrarbeit. Mehrarbeit wurde teilweise über eine Kombination der drei Formen geleistet.
Aug. 7, 2024 | Aktuelles
Laut einer Ende vergangener Woche veröffentlichten Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), über die das IAB-Forum in seiner Meldung vom 16. Juli 2024 berichtet, haben 180.000 Betriebe in Deutschland während der Coronapandemie die verlängerte Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen. Im Verlauf der Pandemie wurde die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld für Betriebe vorübergehend von zwölf auf 28 Monate angehoben. Während der Geltungsdauer zwischen März 2021 und Juni 2022 entfiel die Hälfte des Volumens an Kurzarbeit auf entsprechende Verlängerungen. Genutzt wurde die Sonderregelung vor allem von Betrieben aus dem Gastgewerbe sowie aus dem Bereich „Kunst, Unterhaltung und Erholung“.
Juli 8, 2024 | Aktuelles
Protest- und Informationstag sollte auf drohende Versorgungsprobleme hinweisen
Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen waren aufgerufen, ihre Praxen am 18. Juni 2024 zu schließen, um gegen die aktuelle Gesundheitspolitik und deren negative Auswirkungen zu protestieren.
Bürokratie, Budgetierung, Inflation und Fachkräftemangel hindern immer mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte daran, eine eigene Praxis zu gründen. Dies führt zu einem drohenden Praxissterben und dramatischen Versorgungslücken, besonders in ländlichen Regionen Niedersachsens. „Wir machen den Mund auf und die Praxis zu. Die wohnortnahe Patientenversorgung ist gefährdet wie nie zuvor“, warnt Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN).
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Juli 8, 2024 | Aktuelles
„Der derzeitige Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes ist letztlich auch ein Angriff auf die hoch qualifizierten Freien Berufe insgesamt. Denn damit würden insbesondere zwei Eckpfeiler des Systems „Freier Beruf“ untergraben: die unabhängige, persönliche Leistungserbringung und die Vorbehaltsaufgaben. Dies lehnt der BFB entschieden ab.
Apotheken ohne die ständige Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers zu erlauben, würde das Apothekennetz schwächen und sich negativ auf Patientenversorgung und Patientensicherheit auswirken.
Als Angehörige der Freien Berufe erbringen auch Apothekerinnen und Apotheker Gesundheitsdienstleistungen zum Wohl der Allgemeinheit. Sie gehören unabhängig von Tätigkeitsgebiet und Spezialisierung und unabhängig davon, ob sie selbstständig oder angestellt sind, zu den Garanten einer gemeinwohlorientierten Daseinsvorsorge auf qualitativ hohem Niveau. Dabei kommt es ganz besonders auf den persönlichen Kontakt an. So machen die Freien Berufe die Angelegenheiten ihrer Patientinnen, Mandanten, Klientinnen und Kunden zu den ihrigen und empfehlen die für den individuellen Fall maßgeschneiderte Lösung oder Therapie.
Grenzverschiebungen innerhalb der heilberuflichen – auch hoheitlichen – Aufgabenzuordnungen darf es nicht geben.
Die vorgeschlagenen Regelungen bremsen in diesen herausfordernden Zeiten mehr, als dass sie Zusatznutzen stiften.“
Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe, darunter sowohl Selbstständige als auch Angestellte, in Deutschland. Allein die rund 1,47 Millionen selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberufler steuern 10,1 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Sie beschäftigen über 4,5 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter ca. 129.600 Auszubildende. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe.
verantwortlich:
Petra Kleining
Pressesprecherin
Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin
Mobil: 0177-4265861, Telefon: 030-284444-39
Telefax: 030-284444-78
petra.kleining@freie-berufe.de
Juli 8, 2024 | Aktuelles
Minister Olaf Lies: „Gezielte Förderung von digitalen Transformationsprojekten
Presseinformation: Herausgeber: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Unter dem Titel „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ startet demnächst der neue Digitalbonus. Ab dem 25. Juni 2024 können Mittel aus dem gemeinsam mit der Nbank aufgelegten Programm beantragt werden. Dieser neue Digitalbonus soll Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen fördern. Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation in KMU zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern.
„Die neue Förderung tritt die Nachfolge des erfolgreichen „Digitalbonus“-Programms an, das erste Digitalisierungsschritte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorangetrieben hatte“, erläutert Niedersachsens Wirtschafts- und Digitalminister Olaf Lies. „Hier sind wir maßgeblich weitergekommen und konnten viele KMU in Niedersachsen in herausfordernden Zeiten auf ihrem Weg der Digitalisierung unterstützen. Der jetzt neu aufgelegte Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ schließt daran an. Er fördert Digitalisierungsprojekte, die die digitale Transformation der Betriebe weiter voranbringen und damit neue Wertschöpfungspotenziale erschließen“, so Lies.
Projekte, die mit dem neuen Digitalbonus gefördert werden sollen, müssten daher einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen. „Wir haben mit dem ersten Digitalbonus einen breiten Anreiz verfolgt, um die Digitalisierung in unseren Betrieben voranzutreiben“, erklärte Lies. „Das war das richtige Programm zur richtigen Zeit, denn viele KMU konnten so während der Corona-Krise entscheidende Schritte weiterkommen. Die neue Förderung geht nun noch weiter in die Tiefe.“
Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Richtlinie wird am heutigen Mittwoch, 12. Juni 2024, im Amtsblatt veröffentlicht.
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/digitalbonus-niedersachsen-innovativ-geht-an-den-start-232892.html