Anzahl der Jobs mit Mindestlohn sinkt kontinuierlich

Anzahl der Jobs mit Mindestlohn sinkt kontinuierlich

Im April 2018 wurden in Deutschland 930.000 Jobs mit dem seinerzeitigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Damit halbierte sich die Zahl der Jobs mit Mindestlohn von 2015 bis 2018. 2015 griff er bei 1,91 Millionen Jobs. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 27. Februar 2020 weiter mitteilte, wurde im April 2018 in 2,4 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse der Mindestlohn gezahlt. In Ostdeutschland lag der Anteil mit 4,6 Prozent noch deutlich höher, allerdings nicht einmal halb so hoch wie 2015. Eine Tendenz zur Angleichung an das Westniveau ist damit laut Destatis erkennbar.

Geflüchtete verbessern Deutschkenntnisse und fühlen sich weiter willkommen

Geflüchtete verbessern Deutschkenntnisse und fühlen sich weiter willkommen

Eine Kurzanalyse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die Ende vergangener Woche
vorgestellt wurde, beschäftigt sich damit, wie Geflüchtete 2018 ihre eigene aktuelle Lebenssituation und ihre Deutschkenntnisse beurteilen. Die selbsteingeschätzten Deutschkenntnisse der von 2013 bis einschließlich 2016 eingereisten Geflüchteten verbesserten sich 2018 weiter: 44 Prozent der Befragten gaben an, gute oder sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache zu haben. 2017 waren es noch 35 Prozent, bei der ersten Befragung 2016 22 Prozent. Der Anteil von Personen ohne jegliche Deutschkenntnisse ist 2018 auf fünf Prozent gesunken. Darüber hinaus zeigt sich, dass insbesondere Personen mit einem mittleren Bildungsniveau im letzten Jahr deutliche Fortschritte machten, während sich die Deutschkenntnisse bei Frauen mit Kindern nur langsam weiterentwickelten. Überdies waren Geflüchtete mit ihrem Leben im Durchschnitt weitgehend zufrieden. Auch zeigte sich laut der Autoren, dass die befragten Geflüchteten sich anteilig seltener Sorgen bezüglich Ausländerfeindlichkeit in Deutschland machten als Personen der Aufnahmegesellschaft. Eingetrübt wird die allgemeine Lebenszufriedenheit von Sorgen um die persönliche
wirtschaftliche Situation.

Zahl der Studienberechtigten gesunken

Zahl der Studienberechtigten gesunken

2019 erwarben rund 421.000 Schüler in Deutschland die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 26. Februar 2020 weiter mitteilte, waren das 2,7 Prozent oder 11.800 Studienberechtigte weniger als im Vorjahr. Dieser Rückgang verläuft laut Destatis nahezu parallel zur demografischen Entwicklung. In den ostdeutschen Bundesländern (mit Berlin) ging die Zahl der Studienberechtigten um 1,9 Prozent zurück, in Westdeutschland um 2,9 Prozent. Mehr Studienberechtigte gab es allerdings in Sachsen mit plus 3,4 Prozent, Niedersachsen mit plus 1,2 Prozent und Thüringen mit plus 0,6 Prozent. Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erwarben knapp vier Fünftel der Studienberechtigten. Die übrigen 20,8 Prozent erlangten die Fachhochschulreife. 66,1 Prozent der Studienberechtigten erwarben ihre Hoch- beziehungsweise Fachhochschulreife an einer allgemeinbildenden Schule, 33,9 Prozent an einer beruflichen Schule. Der Anteil der Personen, deren Studienberechtigung von einer beruflichen Schule stammte, ging gegenüber 2018 um 0,8 Prozentpunkte zurück. Unter den Studienberechtigten waren 53,7 Prozent Frauen und 46,3 Prozent Männer.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft

Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft

Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, womit der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert wird. Wesentliche Neuerungen durch das neue Gesetz sind: (1) Öffnung des Arbeitsmarktes: Künftig können auch Fachkräfte mit einer ausländischen beruflichen Qualifikation in allen Berufen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Es entfällt die Beschränkung auf Engpassberufe. Damit ist der deutsche Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte vollständig geöffnet, sondern auch für Menschen mit anerkannter Berufsausbildung. (2) Erleichterung der Stellenbesetzung: Künftig können Menschen mit Berufsausbildung für sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Voraussetzung ist, dass die Fachkraft eine anerkannte Qualifikation, die notwendigen Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt vorweist. (3) Erleichterungen im Anerkennungs- und Visumverfahren: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitert die Möglichkeiten des Aufenthalts zur beruflichen Anerkennung. Zudem wird mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren eine neue Möglichkeit geschaffen, unter Einbindung des Arbeitsgebers und der örtlichen Ausländerbehörde in einem zeitlich absehbaren, planungssicheren Verfahren ein Visum zu erhalten. Laut der jüngsten Umfrage des Instituts für Freie Berufe für den BFB hat jeder fünfte Freiberufler offene Stellen. In Summe sind knapp 300.000 Stellen unbesetzt. Der BFB begrüßt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es ist ein Baustein für die Fachkräftesicherung, neben anderen wie der Hebung inländischer Potenziale. Trotz Fachkräftebedarf gilt es, Qualität und Bildungsniveaus zu sichern und kein race-to-thebottom bei Qualifikationen zuzulassen. Und so darf es auch bei der Prüfung von Berufsqualifikationen nicht heißen: Schnelligkeit vor Gründlichkeit. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz könnte nach einem Jahr evaluiert werden, um dessen Wirksamkeit zu überprüfen und falls erforderlich nachzusteuern.

Beratungsstelle für ausländische Fachkräfte geöffnet

Beratungsstelle für ausländische Fachkräfte geöffnet

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 17. Februar 2020 nahm die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) im Februar 2020 ihre Arbeit auf. Sie wird im System der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland eine Lotsenfunktion für Bewerber übernehmen und damit vor allem den Fachkräften helfen, die sich noch im Ausland befinden und am Anfang ihrer Arbeitssuche in Deutschland stehen. Die ZSBA ist für die ausländischen Fachkräfte zentraler Ansprechpartner und bietet Beratung und Begleitung durch das Verfahren der beruflichen Anerkennung und das Visumverfahren bis zur Einreise nach Deutschland. Gleichzeitig entlastet sie die zuständigen Stellen von der zeitintensiven Beratung und Kommunikation von Anfragenden aus dem Ausland. Sie sorgt dafür, dass die benötigten Unterlagen bei der richtigen Stelle möglichst vollständig eingereicht werden, so dass die Anerkennungsverfahren an Transparenz und Tempo gewinnen. Die Servicestelle nimmt den Anerkennungssuchenden die Kommunikation mit den Behörden ab und berät auch bei den nächsten Schritten, zum Beispiel bei der Vermittlung von Qualifizierungsangeboten, wenn Lücken im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt werden. Das neue Angebot ist eng mit dem Fachkräfteportal der Bundesregierung „Make it in Germany“ und dem Anerkennungsportal verzahnt.

Anzahl der Jobs mit Mindestlohn sinkt kontinuierlich

Bundeskabinett beschließt Grundrentengesetz

Das Bundeskabinett hat am 19. Februar 2020 dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit
unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen zugestimmt (Regierungsentwurf). Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021
eingeführt werden. Geplant ist eine automatisierte Einkommensprüfung. Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet. Einkommen über 1.250 Euro (1.950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) voll angerechnet. Neben dem Kernelement des Gesetzes – der Grundrente – werden Freibeträge für langjährige Versicherung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem sozialen Entschädigungsrecht und im Wohngeld eingeführt.