Die Hälfte der Geflüchteten sind fünf Jahre nach ihrer Ankunft erwerbstätig

Die Hälfte der Geflüchteten sind fünf Jahre nach ihrer Ankunft erwerbstätig

Von den Geflüchteten, die seit 2013 nach Deutschland gekommen sind, gehen fünf Jahre nach dem Zuzug rund 49 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach. Darüber informierte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am 4. Februar 2020. Laut IAB erfolgt die Arbeitsmarktintegration damit etwas schneller als in früheren Jahren: Bei den seit den frühen 1990er-Jahren bis 2013 zugezogenen Geflüchteten waren nach fünf Jahren 44 Prozent erwerbstätig. Damals waren zwar die Voraussetzungen hinsichtlich Sprache, Bildung und Ausbildung günstiger als bei den in jüngerer Zeit zugezogenen Geflüchteten, so das IAB. Dafür ist gegenwärtig die Arbeitslosigkeit wesentlich niedriger und das Beschäftigungswachstum deutlich höher. Zudem wird seit 2015 deutlich mehr in Sprach- und andere Integrationsprogramme für Asylbewerber und anerkannte Geflüchtete investiert als damals, so die Forscher. 68 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten gehen einer Vollzeit- oder Teilzeiterwerbstätigkeit nach, 17 Prozent einer bezahlten Ausbildung, drei Prozent einem bezahlten Praktikum und zwölf Prozent sind geringfügig beschäftigt. Zwischen Männern und Frauen besteht ein Gefälle: Fünf Jahre nach dem Zuzug sind 57 Prozent der Männer und 29 Prozent der Frauen erwerbstätig. Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Geflüchteten arbeitet als Fachkraft oder in Tätigkeiten mit höherem Anforderungsniveau, 44 Prozent sind als Helfer tätig.

Digitalisierung und Vereinfachung des Vergabewesens

Digitalisierung und Vereinfachung des Vergabewesens

Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen darüber vor, wie hoch der Digitalisierungsgrad der öffentlichen Auftraggeber auf Landes- und Kommunalebene ist. Die Bundesebene ist seit April 2016 vollständig an die Vergabeplattform des Beschaffungsamtes angeschlossen. Das berichtete die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16029) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag am 3. Februar 2020 informierte. Da seit dem 1. Januar 2020 auch bei niederschwelligen Vergaben die elektronische Kommunikation verpflichtend ist und Oberschwellenverfahren seit Oktober 2018 vollelektronisch durchgeführt werden müssen, geht die Bundesregierung davon aus, dass der Digitalisierungsgrad im Vergleich zu den vergangenen Jahren gestiegen ist. Zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens tragen laut Bundesregierung auch Gesetzesänderungen bei; in den vergangenen fünf Jahren gab es auf Bundesebene sechs Anpassungen im vergaberechtlichen Bereich. Ein Wettbewerbsregister soll bis Ende 2020 seinen Betrieb aufnehmen und dadurch den öffentlichen Auftraggebern zentral Informationen zu Wettbewerbsverstößen liefern. Ab 2021 soll eine valide Vergabestatistik mit einem großen Set an Daten abgerufen werden können.

Selbstständige in der Rentenversicherung

Selbstständige in der Rentenversicherung

Über ihren Zeitplan für die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht“ berichtete die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16819) auf eine Kleine Anfrage. Darüber informierte der Deutsche Bundestag am 5. Februar 2020. Danach ist vorgesehen, dazu möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2020 einen Referentenentwurf vorzulegen. Wie die Bundesregierung weiter ausführte, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im vergangenen Jahr eine Reihe von Fachgesprächen mit Verbänden und Sachverständigen geführt. „Auf der Basis auch der Ergebnisse dieser Gespräche und unter Beachtung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag“ werden derzeit die gesetzlichen Regelungen erarbeitet und fachlich abgestimmt.

Verflechtung der deutschen Wirtschaft mit dem Vereinigten Königreich

Verflechtung der deutschen Wirtschaft mit dem Vereinigten Königreich

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) zum 31. Januar 2020 hat komplexe Folgen: Über den europäischen Binnenmarkt sind viele deutsche Unternehmen seit Jahrzehnten eng mit dem Vereinigten Königreich verbunden. Wie das Statistische Bundesamt am 29. Januar 2020 mitteilte, hatten neun Prozent der ausländisch kontrollierten Unternehmen in Deutschland 2017 Muttergesellschaften im Vereinigten Königreich. Diese 3.270 Unternehmen beschäftigten in Deutschland rund 312.000 Personen, die einen Umsatz von rund 192 Milliarden Euro sowie eine Bruttowertschöpfung von 46 Milliarden Euro erwirtschafteten. Damit hatten diese Unternehmen 2017 einen Anteil von 9,8 Prozent an der Bruttowertschöpfung aller im Ausland ansässigen Unternehmen in Deutschland. Zum Vergleich: Der Anteil an der Wertschöpfung war damit ungefähr so hoch wie bei Unternehmen mit Hauptsitz in den Niederlanden oder Frankreich.

Softwareanwendungen erleichtern Umsetzung der DSGVO

Softwareanwendungen erleichtern Umsetzung der DSGVO

Für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzen viele Unternehmen auf technische Unterstützung. Fast jedes zweite Unternehmen nutzte für die Umsetzung spezielle Softwaretools. Das ist das Ergebnis einer Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland für den Digitalverband Bitkom, die am 29. Januar 2020 präsentiert wurde. Der Großteil griff dafür auf am Markt verfügbare Software zurück, die für das jeweilige Unternehmen angepasst wurde. Mit 36 Prozent gibt gut ein Drittel dies an. Weitere elf Prozent setzten marktübliche Softwaretools ohne individuelle Anpassung ein und drei Prozent der Unternehmen ließen Softwarelösungen für sich programmieren. Ein Prozent entwickelte für diesen Zweck selbst neue Software.

Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Eine aktuelle Auswertung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vom 29. Januar 2020 zeigt, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2019 im bundesweiten Durchschnitt um 3,8 Prozent anstiegen. In Westdeutschland lag die durchschnittliche Entlohnung bei 941 Euro, in Ostdeutschland waren es 905 Euro. Der Abstand im Tarifniveau verringerte sich daher leicht: Im Osten werden jetzt 96 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht, im Vorjahr waren es 95 Prozent. Zwischen den Ausbildungsberufen bestanden 2019 erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe. Besonders hoch lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Handwerksberuf Zimmerer mit monatlich 1.240 Euro im gesamtdeutschen Durchschnitt (Westdeutschland: 1.263 Euro, Ostdeutschland: 965 Euro). Zwischen den Ausbildungsbereichen gab es 2019 ebenfalls deutliche Unterschiede: Überdurchschnittlich hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen wurden im Öffentlichen Dienst (gesamt: 1.052 Euro, West: 1.052 Euro, Ost: 1.048 Euro) sowie in Industrie und Handel (gesamt: 997 Euro, West: 1.001 Euro, Ost: 944 Euro) gezahlt. Unter dem Gesamtdurchschnitt lagen dagegen die Vergütungen im Bereich der Freien Berufe (gesamt: 859 Euro, West: 862 Euro; Ost: 816 Euro) sowie im Handwerk (gesamt: 821 Euro, West: 826 Euro, Ost: 755 Euro).