DATEV-Corona-Barometer: Gefährdungslage bei Unternehmen sinkt

DATEV-Corona-Barometer: Gefährdungslage bei Unternehmen sinkt

Der Anteil betroffener Unternehmen, die laut Steuerberater ohne staatliche Unterstützung in ihrer Existenz bedroht wären, ist in der aktuellen, inzwischen fünften Befragungswelle gegenüber der vorherigen Befragung Anfang Mai um zehn Prozentpunkte auf 22 Prozent gesunken. Auch unter Einbezug der staatlichen Unterstützungsleistungen ist der Trend leicht positiv, hier geht der Anteil existenzgefährdeter Unternehmen von sechs auf vier Prozent zurück. Während staatliche Hilfen im März und April noch kaum bei den Unternehmen angekommen waren, besserte sich die Lage im Mai leicht. Konnte in der vierten Welle rund ein Viertel der Unternehmen den Eingang staatlicher Hilfen verbuchen, ist in der fünften Welle der Anteil nun auf 31 Prozent gestiegen. Das teilte die DATEV am 3. Juni 2020 mit.

AG Mittelstand formuliert Positionen für ein Konjunkturprogramm

AG Mittelstand formuliert Positionen für ein Konjunkturprogramm

Im Vorfeld der entsprechenden Beratungen des Koalitionsausschusses am 2. Juni 2020 legten die zehn Verbände der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand (AG Mittelstand) ein Eckpunktepapier vor. Darin stellen sie voran, dass ein Konjunkturpaket bei den Nachfrageproblemen ansetzen muss, die zunehmend zum angebotsseitigen Schock der Corona-Krise hinzutreten. Der Mittelstand plädiert für einen nachhaltigen und branchenübergreifenden Ansatz eines Rettungsfonds für die nach wie vor von den einschränkenden Maßnahmen betroffenen Branchen und für Konjunkturimpulse, um Verzerrungen des Wirtschaftsgeschehens zu vermeiden. Der BFB war federführend für die flankierende Pressearbeit: Die Deutsche Presse-Agentur griff das Eckpunktepapier auf, die Meldung fand weiteres mediales Echo.

Verbände adressieren Forderungen zu Steuerhilfegesetz

Verbände adressieren Forderungen zu Steuerhilfegesetz

Mit weiteren Verbänden, darunter die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband, adressierte der BFB im Umfeld parlamentarischer Debatten zum Corona-Steuerhilfegesetz Forderungen an die zuständigen Ressorts wie Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundeskanzleramt. Um Liquidität in den Unternehmen zu belassen, soll die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückgenommen, der Verlustabzug ausgeweitet, die sogenannte „Mindestbesteuerung“ temporär aufgehoben und die steuerliche Gewinnermittlung durch eine „Corona-Rücklage“ ergänzt werden. Der Brief wurde von der Deutschen Presse-Agentur aufgegriffen.

Geplante Überbrückungshilfe nachbessern

Geplante Überbrückungshilfe nachbessern

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet an einem Eckpunktepapier zur sogenannten „Überbrückungshilfe“. Vorgesehen sind Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für Unternehmen mit hohem coronabedingten Umsatzausfall für Unternehmen wie auch Freiberufler mit bis zu 249 Mitarbeitern. Der BFB begrüßt, dass die Bundesregierung bei den Krisen-Instrumenten weiter nachsteuern will. In einem Statement, das das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 26. Mai 2020 exklusiv verarbeitet hat, erläuterte BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki weiter: „Eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung statt der ursprünglich geplanten Ausrichtung nach Branchen ist sinnvoll. Bei der Ausgestaltung muss dabei aber sichergestellt werden, dass coronabedingte Umsatzeinbußen, welche sich erst zeitverzögert in den Sommermonaten bis August manifestieren, ebenso berücksichtigt werden. Der Lebensunterhalt sollte insbesondere im Bereich der Solo-Selbstständigen miteinbezogen werden, da hier eine starre Abgrenzung lebensfremd ist.“

Soforthilfe nachbessern und Kreditangebot anpassen

Soforthilfe nachbessern und Kreditangebot anpassen

In einer Pressemitteilung vom 24. Mai 2020 kommentierte BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer Ergebnisse einer an die Landesverbände der Freien Berufe adressierten Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW. Nachgesteuert werden muss insbesondere bei der Soforthilfe des Bundes aufgrund zu kurzer Fristen für Freiberufler, die erst nachlaufend ihre Leistungen in Rechnung stellen. Anträge sollten nicht nur bis Ende Mai, sondern mindestens bis Ende August gestellt werden können. Dies wurde exklusiv von der Funke Mediengruppe aufgegriffen und fand entsprechendes Echo, als Agenturversion sowie als Onlineversion und als Printversion.

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