Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht ab 2020

Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht ab 2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte Ende vergangener Woche eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen im Arbeits- und
Sozialrecht, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2020 in seinem Zuständigkeitsbereich wirksam werden. Neben den gesetzlichen Neuregelungen aus den Bereichen
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die Anpassungen im Arbeitsrecht, im Arbeitsschutzrecht sowie Änderungen des Mindestlohns und der Sozialversicherung beziehungsweise Rentenversicherung erläutert.

Studie der Bertelsmann Stiftung zu ausländischen Akademikern

Studie der Bertelsmann Stiftung zu ausländischen Akademikern

Laut einer Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung vom 16. Dezember 2019 sind die Rahmenbedingungen für zugewanderte Akademiker in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nur mäßig attraktiv. Am attraktivsten für Akademiker sind Australien, Schweden und die Schweiz. Bei der Gruppe der internationalen Studierenden schneidet Deutschland hingegen gut ab – Platz drei im OECD-Vergleich –, auch bei jenen Zuwanderern, die ein Unternehmen gründen wollen. Bei den um Steuern und Preisniveau bereinigten Löhnen liegt Deutschland lediglich auf Rang 25 und die Arbeitslosenquote für zugewanderte Akademiker liegt mit sieben Prozent trotz guter Arbeitsmarktlage sogar leicht über dem OECD-Durchschnitt. Während 77 Prozent der im Inland geborenen Menschen mit akademischem Abschluss in einem hoch qualifizierten Beruf arbeiten, sind es bei Zugewanderten aus Nicht-EU-Staaten mit ausländischen Abschlüssen knapp 40 Prozent. Einer Empfehlung der Bertelsmann Stiftung zufolge sollte von der im Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgesehenen Zuwanderungsmöglichkeit für Personen ohne formalen Abschluss, aber mit ausreichend Berufserfahrung auf dem Niveau einer akademischen Fachkraft Gebrauch gemacht werden. Zudem stellt das Erfordernis der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse eine Hürde für die Zuwanderung von Fachkräften dar. In anderen Ländern ist eine Anerkennung für die Zuwanderung nur dann erforderlich, wenn es sich um regulierte Beschäftigungen (im Bereich der Gesundheitsberufe) handelt.

EU-Berechnung zu materiellem Wohlstand

EU-Berechnung zu materiellem Wohlstand

Der Tatsächliche Individualverbrauch (TIV) ist ein Maß für den materiellen Wohlstand von Haushalten. 2018 variierte der TIV pro Kopf, ausgedrückt in Kaufkraftstandards (KKS), zwischen 56 Prozent des Durchschnitts der Europäischen Union (EU) in Bulgarien und 134 Prozent in Luxemburg. Diese Daten veröffentlichte das statistische Amt der EU Ende vergangener Woche. Zehn Mitgliedstaaten verzeichneten 2018 überdurchschnittliche TIV-Werte pro Kopf. Der höchste Wert in der EU, 34 Prozent über Durchschnitt, wurde in Luxemburg registriert, gefolgt von Deutschland, dort liegt der Wert um 20 Prozent höher.

Neues Europäisches Semester eingeläutet

Neues Europäisches Semester eingeläutet

Die Europäische Kommission leitete am 17. Dezember 2019 den neuen jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Europäischen Semester ein. Die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum soll die Vision der politischen Leitlinien von EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen mit Leben füllen. Vorgestellt wird eine wirtschafts- und beschäftigungspolitische Strategie für die Europäische Union (EU), die Nachhaltigkeit und soziale Inklusion ins Zentrum der Wirtschaftspolitik der EU stellt – im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Green Deal, der neuen Wachstumsstrategie der EU-Kommission. Die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum umfasst vier miteinander verzahnte, sich gegenseitig verstärkende Dimensionen: ökologische Nachhaltigkeit, Produktivitätssteigerungen, Gerechtigkeit sowie makroökonomische Stabilität. An diesen Dimensionen sollen Strukturreformen, Investitionen und eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik in den Mitgliedstaaten ausgerichtet sein. Erstmals wurde ein Bericht über die Binnenmarktleistung in den Zyklus des Europäischen Semesters aufgenommen. Diese kommt unter anderem zu dem Schluss, dass der freiberufliche Dienstleistungsmarkt ein weiterhin großes Integrationspotenzial aufweisen würde. Der Europäische Rat wird nun in einem nächsten Schritt ersucht, die vorgestellte Strategie für nachhaltiges Wachstum zu billigen.

EU-Haushalt: Neue Prioritäten und traditionelle Ausgabenbereiche kürzen

EU-Haushalt: Neue Prioritäten und traditionelle Ausgabenbereiche kürzen

Das wünschen sich die Bundesbürger bei der Verteilung europäischer Mittel auf die unterschiedlichen Politikbereiche. Hierzu veröffentlichte die Europäische Bewegung Deutschland am 11. Dezember 2019 Umfrageergebnisse. Die Wünsche weichen deutlich vom aktuellen Haushalt der Europäischen Union (EU) ab: Auf acht Ausgabenbereiche konnten die Befragten ein fiktives Budget von 100 Euro verteilen. Den größten Anteil – 17,5 Prozent – sprachen die Befragten dem Bereich Bildung, Forschung und Innovation zu. Im EU-Haushalt 2019 ist dafür mit neun Prozent knapp die Hälfte der Mittel vorgesehen. 16,5 Prozent der EU-Mittel sollen gemäß der Umfrage der Klima- und Umweltpolitik zugutekommen, aktuell ist es ein Prozent. Für EU-Außengrenzschutz, innere Sicherheit und Terrorismusbekämpfung wünschen sich die Befragten durchschnittlich 15,5 Prozent der Ausgaben – hierfür wird derzeit ein Prozent verwendet. Die aktuell größten Anteile im EU-Haushalt – Agrar- und Kohäsionspolitik, mit je 36 beziehungsweise 35 Prozent – sollen nach dem Wunsch der Befragten auf 10,6 Prozent für die Förderung strukturschwacher Regionen beziehungsweise 9,6 Prozent für die Landwirtschaft schrumpfen. Nur bei den Verwaltungsausgaben liegen Umfrageergebnis und EU-Haushalt mit sechs Prozent nahe beieinander.

Zahl arbeitender Eltern steigt

Zahl arbeitender Eltern steigt

In immer mehr Familien mit kleinem Kind arbeiten beide Elternteile: 2018 waren in 35 Prozent der Paarfamilien mit einem Kind unter drei Jahren beide Eltern erwerbstätig. 2008 waren dies 29 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt am 11. Dezember 2019 weiter mitteilte, hängt die Erwerbsbeteiligung der Eltern stark vom Alter des jüngsten Kindes ab. Mit einem Kind unter einem Jahr arbeiteten 2018 in gut sieben Prozent der Fälle Vater und Mutter. War das Kind zwei Jahre alt, gingen bereits in 60 Prozent der Familien beide Elternteile einer Arbeit nach. Bei zwei erwerbstätigen Eltern herrscht das Modell „Vater in Vollzeit, Mutter in Teilzeit“ vor. In Ostdeutschland sind häufiger beide Eltern vollzeiterwerbstätig.